Nehmen wir uns das crowdfinanzierte Rankseller als Beispiel. Was bietet dieser Service für Blogger, um an die ersehnte Kohle für die ach so mühsame Bloggerei heranzukommen?

Zitat:
Sie verdienen auf rankseller dadurch Geld, in dem Sie im Auftrag von Dritten (Advertiser) Texte zu bestimmten Themen selbst schreiben oder von Dritten geschriebene Texte annehmen und veröffentlichen – sofern sie Ihnen inhaltlich zusagen. In den Texten sind meistens ein bis drei Links platziert, die auf einen Inhalt Dritter verlinken.

Schöne Sache im Grunde genommen. Auf einem Marktplatz werden Werbende und Bloggeria zusammengebracht, man schüttelt Hände und schüttet Geld aus. Wo ist das Problem? Kein Problem. Es gibt nur eine Vermisstenanzeige. Auf was? Auf der Startseite und auf den anderen Unterseiten hat man nicht umsonst und verschämt DEUTLICHE Hinweise ausgelassen, was Deklarationspflichten angeht. Jeder Blogger unterliegt dem Telemediengesetz. Das ihn dazu verpflichtet, kommerzielle Kommunikation klar und deutlich als solche zu kennzeichnen. Punkt. Informiert man Blogger explizit über die rechtlichen Folgen ihres Tuns und was es dabei zu beachten gilt? Ich habe nichts gesehen davon. Vielleicht ist das auch Absicht? Um sich nicht das Geschäft mit einer ausgewogenenen Abwägung von Chancen und Risiken kaputtzumachen? Ist das verantwortlich? Nein. Rankseller bietet diese Option dem Blogger erst bei der Feinzisellierung seiner Ausschreibungsdaten als mögliches Anklick-Feld an, welche Form von Werbung er hinnehmen möchte. Warum Rankseller überhaupt versteckte Werbung zulässt, ist mir absolut schleierhaft und liest sich fast wie eine Anstiftung zur Aufnahme in den Verdummungsclub der Blogger. Rechtlich ganz davon abzusehen.

Was ist nämlich das Doofe dabei? Das Doofe ist nicht, dass es ungebildete Blogger gibt oder gierige Blogger, sogar dumm-gierige Blogger. Das ist nicht doof, sondern lediglich eine Realität. Das Doofe ist, dass eine informative Darstellung der publizistischen Pflichten geschäftsschädigend wirken kann. Auf die Blogger. Die sich mit Rankseller, Rankside und anderen Anbietern womöglich dann nicht mehr einlassen würden. Oder doch, wenn es ihnen völlig egal ist.

Wir BWLer sprechen dann immer vom Risikohandling. Ein dummer Vertragspartner wird sich ungebührlich viele Risiken aufbrummen lassen. Mangels Wissen, Expertise und einer Fettleibigkeit an Naivität. Die Gegenseite wird dem Vertragspartner bestimmte Risiken verschweigen. Denn, wer mehr Risiken trägt, der fährt unsicherere Renditen ein. Die Gegenseite sicherere Renditen. Üblicherweise sind beide Seiten bestrebt, ein Gleichgewicht herzustellen, indem man den Preis anpasst. Der mit dem höheren Risiko bekommt bessere Preise oder höhere Einnahmechancen angeboten. Was immer dann gut funktioniert, wenn beide Seiten gleich gut informiert sind. Oder sogar dann funktioniert, wenn eine Seite gerne hohe Risiken freiwillig trägt.

Angesichts der Art der Geschäfte von Rankseller liegt die Vermutung nahe, dass eine geschäftsmäßige Vorteilsnahme für alle Beteiligten kumulativ höher ausfällt, wenn dafür Sorge getragen wird, dass weder Google (Linkverkauf mag Google nicht) noch Leser etwas davon erfahren, dass es sich um Werbung handelt. Kann stimmen, muss nicht. Die Ökonomische Theorie zu „Moral Hazard“ bestätigt modellhaft solche Annahmen.

Soweit so schön. Alle schütteln schön die Hände und schütten Geld aus.

sweet wuff
Worin liegt aber das übermäßige und unverhältnismäßige Risiko für den Blogger, wenn er Werbung ohne Deklaration verklöppelt, weil er entweder darüber nicht informiert wurde, angestiftet wurde oder gar wissentlich nichts davon wissen will?
Das Telemediengesetz besagt klipp und klar:

§ 6 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
(1) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten:
1.Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
2.Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.

Wer demnach als Blogger Geschäfte mit Anbietern wie Rankseller macht und aus Versehen oder Absicht diese Verpflichtung vergisst, darf mal locker bis zu 50.000 Euro aus eigener Tasche bezahlen.

§ 16 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 den Absender oder den kommerziellen Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Die Rechnung für den Blogger lautet recht simpel:
[max -50.000 Risiko x Eintrittswahrscheinlichkeit der Entdeckung]
versus
[+X Einnahmen Euro x Eintrittswahrscheinlichkeit der Nichtentdeckung]

Die Formel ist natürlich etwas komplexer, da Einzelverstöße gerechnet werden, zusätzlich die individuelle Intelligenz und Risikoaversion des Bloggers eine Rolle spielt und der Ignoranzgrad der eigenen Vermögenssituation :)

Doch es fehlt noch etwas auf der Soll-Seite, was hinzukommt:
Ein weiterer Soll-Posten erschließt sich aus dem Wettbewerbsrecht. Jeder Wettbewerber kann gegen den Blogger oder aber sogar gegen den Werbetreibenden und auch Vermittler vorgehen. Die Abmahnfreudigkeit des Deutschen ist des liebsten Anwalts Kind. Welche rechtliche Handhabe hierbei vorliegt? Das ist wiederkauend diesem Artikel über Linkverkauf zu entnehmen, der jedoch auf die Ebene der Nichtdeklaration zu abstrahieren ist.

Der Blogger kann demnach sowohl vom Vermittler, Advertiser, Google, Landesmedienanstalt und Wettbewerbern geschröpft werden. Wenn er zu der Kategorie dumm-dämlich gehört. Da wir Blogger das in seltensten Fällen sind, haben wir aber ein Glück, puh…

Also, habts Spaß, schaltet den Kopf ein und lasst Euch Risiken nicht aufbrummen, die nur zu Euren Lasten gehen, aber nicht wirklich zu Lasten der Vermittler oder Advertiser. Die stecken das weg. Blogger als Laienwerber weniger. Seid keine doofe Schlampe und denkt wirklich nach, wie Ihr Euer Geld verdient. Seid schlau und schlauer als die Anbieter, die es „nur gut mit Euch meinen“. Und wenn Ihr schon die Risiken tragen wollt, handelt weitaus höhere Preise aus. Modellhafte Berechnung der Summen liegt oben anbei aus.

Bild von Jerry Reynolds, Lizenz CC BY-SA 2.0