Das klassische Linkgeschäft ist rechtlich wohl als ein Mietvertrag mit befristeten und unbefristeten Charakter zu verstehen. Befristet? Unbefristet? Viele Linkhändler mauscheln oder schweigen gar bei den Vertragslaufzeiten gegenüber dem Publisher = Blogger. Insofern es überhaupt einen ausformulierten Vertrag gibt (Mail-Geschäft auf Zuruf: „Hier, Text und Link für Dein Blog, gebe Dir 10 Euro, Du billiger Blog-Schreiberling„).

Bei manchen Linkhändlern steht nämlich in der AGB sowas wie
Der Publisher verpflichtet sich, den Content und den/die darin befindlichen Link/Links grundsätzlich für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten in seinen Medien zu veröffentlichen.
aber dann steht wieder im normalen Webseitentext (wer schaut schon in die AGBs…)
Die Regel besagt solange Ihr Blog existiert. Unabhängig davon, dass Sie sich damit bei den Advertisern weitere Buchungen verscherzen, würde Ihnen auch bei Herausnahme eines Blogpostings, Inhalt verloren gehen. „.

Das nennt sich Nebelkerzenweitwurf bzw. HüHot-Verhschleierungstaktik. Heißt? Der Blogger soll dem erweckten Anschein erliegen, den eigens im heruntergeschriebenen Blog-Artikel platzierten Kauflink irgendwie-halt-so-auf-Dauer-und-unbegrenzt stehen zu lassen. Dass er sich dabei übers Ohr hauen läßt, soll hier thematisiert werden. Unbefristete Platzierungen von Artikeln mit Kauflinks sind nur was für Blogger, die zu nett für diese Welt sind.

Betrachten wir es also ökonomisch, was das bedeutet und schalten damit dieses ominöse „ich bin so nett“ damit aus. Der Blogger lässt sich für einen Link bezahlen, baut den Artikeltext drumherum und kassiert sagen wir mal 100 Euro ein (ich müsste eigentlich 10 oder 20 Euro realistisch ansetzen, aber vor lauter Flennen käme ich nicht mehr zum Schreiben, wie billig manche Blog-Mutationen geworden sind). Der Artikel wird dann von Google gescannt, der Link bemerkt und im Suchindex gespeichert und berechnet. Wenn es gut läuft, rangiert die verlinkte Seite bzw. die Seite des Kunden, der letztlich für die Kauflinks bezahlt, in der Google-Suche etwas höher. Alles gut? Ne, das Drama ist eine Zeitbombe, die jeden Kaufmann vor lauter Verzweiflung in den Selbstmord treiben würde.

Der Blogger bekommt also einmalig 100 Euro. Ok? Und wie lange läuft der Artikel nun? Solange das Blog existiert? Solange der Blogger überlebt? Mit jedem weiteren Jahr darf sich der Blogger grün und blau ärgern, wenn er den Artikel nicht ratzfatze vom Blog nimmt. Alles andere ist eigene Dummheit. Daher die klare Ansage: Nehmt den Artikel nach Ablauf eines Jahres vom Blog. Bis dahin ist die Leistung erfüllt, laut AGB. Wenn es keine AGB gibt, lasst Euch das schriftlich geben. Laufzeit 12 Monate und auf Wiedersehen.

Verlängerungen lasst Euch ordentlich bezahlen. Den Basispreis 100 plus Aufschlag! Aufschlag? Na hallo, dein Blog wird mit der Zeit sichtbarer. Was für Google heißt: Deine Links werden wichtiger. Du gewinnst an Trust. Du bekommst mehr Besucher. All das zusammengenommen – auf grobste Art und Weise verkürzt – steigert den Wert deines Blogs. Und damit steigt dein Preis, den Du für verkaufte Artikel mit Linkplatzierung einnehmen kannst und EINFORDERN SOLLTEST! Dein Blog ist jedes Jahr mehr wert. Das zweite Jahr noch mehr. Das dritte Jahr schon wieder. Und Du willst nur einen Einmalbetrag von lumpigen 100 Euro für die gesamte Laufzeit deines Blogs nehmen? Mach die Kasse dicht, das Blog zu und geh twittern!

Anbei eine Beispielsrechnung, was ein Blogger verdient
– gewöhnlich mit Google AdSense ohne Risiko
– mit Linkverkauf iHv 100 Euro einmalig
– mit Linkverkauf und WERTANPASSUNG
Die Zahlen werde ich nicht groß kommentieren (klick zum Vergrößern). Auf eine einzige Sache kannste achten: Die letzten Zeilen. Wenn Du 12 Links im Jahr verkauft hast und diese einfach über die Jahre ohne Wertanpassung laufen lässt, beträgt Dein Verlust nach 5 Jahren im Mittel rund 1.100 Euro und nach 10 Jahren im Mittel rund 13.000 Euro.
Linkkauf

Learning?
1. Verkaufe niemals einen Link unbefristet!
2. Kappe den Artikel nach 1 Jahr = LÖSCHE IHN! Oder:
3. Verlange vom SEO deines Vertrauens einen angepassten Jahresbetrag, 100 Euro plus X.
4. Wenn der SEO nicht will, kicke ihn einfach. Entweder können die ihren Werbekunden gegenüber keine seriösen Geschäfte erklären oder sie sind nicht in der Lage, Deinen Wert zu respektieren. Mietverträge haben auch Kündigungsfristen, speziell Unbefristete!
5. Es ist besser, Geschäfte mit Seriösen zu machen und auf schnelle Kurzeinnahmen zu verzichten!
6. Verkaufe keine Links mehr für 10, 20 oder 30 oder 40 Euro, das ist Straßenbloggerei!