Der Axel Springer Verlag hat in der Summe der verschiedenen Medienauftritte wohl das größte Online-Konglomerat zu bieten und damit auch eine wichtige Signalwirkung im Rahmen des LSR-Themas, wie es mit Bloggern umzugehen gedenkt. Die Stellungnahme ist von Christoph Keese (Senior Vice President, Investor Relations and Public Affairs).
Wie verhält es sich mit Bloggern, die weiterhin im Rahmen des Zitatrechts im Sinne des bisherigen UHGesetzes auszugsartig aus AS Quellen zitieren?
Für Blogger, die aus den Medien unseres Verlages zitieren, ändert sich durch das Leistungsschutzrecht überhaupt nichts. Sie können weiter ungestört zitieren und müssen dafür vorher auch niemanden um Erlaubnis bitten. Das Leistungsschutzrecht bettet sich in die bestehende Rechtsordnung ein. Regeln, die heute schon bestehen, gelten auch für das neue Leistungsschutzrecht. Dazu gehört auch das Recht, frei zitieren zu dürfen. An der Definition von Zitaten ändert sich nichts.Sie gilt weiter wie bisher. Wenn Sie also Auszüge aus einem unserer Texte in Ihren eigenen Text einbauen und dort in einen inhaltlichen Kontext stellen, kommen Sie mit dem Leistungsschutzrecht gar nicht in Berührung.
Wird es nun im Rahmen des LSR zu einer engeren Auslegung Ihrerseits kommen oder bleiben Blogger im Sinne des Gesetzgebers vom LSR ausgenommen?
Ihre Frage ist nicht ganz eindeutig formuliert. Blogger dürfen laut Gesetz das Leistungsschutzrecht für sich in Anspruch nehmen – sie gelten im juristischen Sinne als Verleger. Daher erstreckt sich der Schutz des Gesetzes auch auf sie. Insofern sind sie vom Gesetz umfasst – aber zu ihren Gunsten. Zu ihren Ungunsten sind normale Blogger nicht erfasst. Von Verlagen können sie nicht in Anspruch genommen werden, außer wenn sie gewerbliche Aggregation oder eine gewerbliche Suchmaschine betreiben. Das tun aber die wenigsten. Ich lese Ihren Blog und kann daher mit Bestimmtheit sagen, dass er kein gewerblicher Aggregator ist. Daher kann Sie über das Leistungsschutzrecht kein Verlag in Anspruch nehmen.
Die Angst geht um vor seriellen Abmahnungen. Um dem vorzubeugen frage ich explizit nach wie die Haltung des AS Verlages zu zitierenden Bloggern ist.
Ganz klar: Zitierende Blogger werden wir nicht mit Abmahnungen überziehen – schon deswegen nicht, weil Zitate gar nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst werden. Aber auch sonst beabsichtigen wir nicht, Abmahnwellen loszutreten, schon gar nicht gegen Blogger. Uns geht es darum, vernünftige, faire und ehrliche Geschäftsbeziehungen mit gewerblichen Aggregatoren aufzubauen. Wir streben Lizenzverträge mit ihnen an. Rechtliche Schritte können nur ein allerletztes Mittel sein.
14.03.2013 um 11:29 Uhr
So denkt zumindest mal der Springer-Verlag, was mich sehr freut, ob andere Verlage jedoch genau so reagieren ist fraglich. Dieses Gesetzt schafft zurzeit mehr Unsicherheit als Sicherheit, vielleicht hätten sowohl Verleger, die großen Blogger (Du, Lobo & Co) , Politiker und Google ;-) sich allen an einen Tisch setzen sollen.
Gruß,
Robert
14.03.2013 um 12:20 Uhr
Ja, aber was ist jetzt daran überraschend? Daß das Zitatrecht nicht betroffen ist, war doch sowieso klar.
Die Fragen sind:
1. Wo fängt „Aggregator“ an? Bei der Einbindung einer Linkliste mit Anreißern, die ja wiederum leistungsschutzrechtgeschützter Content sein können?
2. Wo fängt „gewerblich“ an? Beim ersten Werbebanner?
17.03.2013 um 15:28 Uhr
Ist es Zufall, das Google nun den Reader einstellt?
Oder war es genau das Ziel von den NewsPortalen?
18.03.2013 um 01:30 Uhr
@Paul: Der Gedanke ist mir auch schon gekommen!
21.03.2013 um 23:01 Uhr
Also ich war ziemlich überrascht das Axel Springer Verlag das so gelassen sieht, vor allem wo ich das gelesen habe;
(Für Blogger, die aus den Medien unseres Verlages zitieren, ändert sich durch das Leistungsschutzrecht überhaupt nichts. Sie können weiter ungestört zitieren und müssen dafür vorher auch niemanden um Erlaubnis bitten)
Würden die Google oder Appel heißen würde das mit Sicherheit ein Großer Skandal,
wenn man was von denen was zitieren würde.
Deswegen finde ich den Axel Springer Verlag für Blogger ziemlich sympathisch aber ob andere Verlage das auch so gelassen sehen, ist die Frage?
23.03.2013 um 20:19 Uhr
Beruhigend ist es schon, dass der Springer-Verlag das so locker sieht. Letztendlich würden sie sich aber auch selbst schaden. Stimme euch auch zu, dass der Springer-Verlag dadurch sympatischer wird. Diese ganzen Aggregatoren sind mir eh schon ein Dorn im Auge. Wenn der Springer-Verlag für die Einbindung der Snippets Geld will, dann kann ich das voll verstehen. Als Blogger ist man davon nicht betroffen – so lese ich das raus.
28.03.2013 um 18:54 Uhr
@Manni
Aggregatoren machen durchaus Sinn, ansonsten müsste man sich die guten News mühsam von Hand zusammensuchen und jede einzelne Newsseite ansurfen. Letztlich muss man zum Lesen der Artikel sowieso auf die Verlagsseite, es werden ja keine kompletten Artikel in den Google News angezeigt. Zudem ist die normale Google Suche auch ein Aggregator, der Ergebnisse zu relevanten Suchbegriffen aggregiert. Die Verlage wollen also für etwas Geld einklagen, was Ihnen faktisch Traffic und somit Umsatz bringt. An Googles stelle würde ich die Seiten exemplarisch aus dem Index verbannen.
28.03.2013 um 22:08 Uhr
Wie scheint sehen das die Meisten Verlage das recht gelassen gegen über Blogs.
Sofern man nicht ein Ganzen Text von denen Kopiert,
was ich auch verständlich finde. Ansonsten ändert sich eigentlich nicht viel für Blogger und es ist auch in Ordnung so. Aber dennoch bin ich mir sicher unter den Verlage gibt es welche die das nicht so gelassen sehen,
die Blogger so regelrecht auf dem Kicker haben und für solche habe ich natürlich kein Verständnis weil das nennt man schon Schikane.
31.03.2013 um 15:55 Uhr
Schön, das der Axel Springer Verlag das so locker sieht, es wird aber sicherlich Verlage geben, die es versuchen werden gegen Blogger vorzugehen. Den einen oder anderen lockt das sicherlich das Geld…
11.04.2013 um 12:07 Uhr
Ich bin hin und hergerissen, weil ich einerseits die Thematik verstehen kann und auch hier die Vorgehensweisen von einigen Verlagen verstehe, andererseits sind hier teils Blogger betrofffen, die sich über die Problematik gar nicht bewusst sind. Hier eine Abmahnwelle loszutreten würden wohl den eigentlichen Sinn komplett verfehlen. Der Axel Springer reagiert hier sehr professionell, das muss man zumindest anerkennen.
13.04.2013 um 11:55 Uhr
Vielen Dank für die Hinweise. Ich war schon ein wenig verunsichert und bin daher überrascht das der Springer-Verlag so gelassen wirkt.
@ Robert: „Dieses Gesetzt schafft zurzeit mehr Unsicherheit als Sicherheit“.
Das sehe ich genau so.
Gruss
Christian
23.04.2013 um 11:59 Uhr
Ich finde toll, dass der Axel Springer Verlag so reagiert. Schließlich bringt es ihnen doch auch etwas, wenn ihre Bücher erwähnt werden.
lg Vicky
04.05.2013 um 10:51 Uhr
Daß das Zitatrecht nicht betroffen ist, war doch sowieso klar.
Ich frag mich eher:
Wo fängt “Aggregator” an? Bei der Einbindung einer Linkliste mit Anreißern, die ja wiederum leistungsschutzrechtgeschützter Content sein können?
Wo fängt “gewerblich” an? Beim ersten Werbebanner?
06.05.2013 um 14:53 Uhr
Jetzt wird für einige (ausgerechnet) der Springer-Verlag durch (ausgerechnet) das LSR sympathisch? Sorry Leute, aber ich muss kotzen, wenn ich eure Statements lese.
Teile und herrsche … Lasst ihr euch billig verarschen. Da ist doch alles zu spät.
09.05.2013 um 14:13 Uhr
Der Axel Springer Verlag und die bekannte Suchmaschine sind zwei private Firmen. Sollen sie doch ihre Zwistigkeiten untereinander klären. Diese ganze Medien- und Lobbyarbeit ist wirklich nicht notwendig..