Der Axel Springer Verlag hat in der Summe der verschiedenen Medienauftritte wohl das größte Online-Konglomerat zu bieten und damit auch eine wichtige Signalwirkung im Rahmen des LSR-Themas, wie es mit Bloggern umzugehen gedenkt. Die Stellungnahme ist von Christoph Keese (Senior Vice President, Investor Relations and Public Affairs).

Wie verhält es sich mit Bloggern, die weiterhin im Rahmen des Zitatrechts im Sinne des bisherigen UHGesetzes auszugsartig aus AS Quellen zitieren?

Für Blogger, die aus den Medien unseres Verlages zitieren, ändert sich durch das Leistungsschutzrecht überhaupt nichts. Sie können weiter ungestört zitieren und müssen dafür vorher auch niemanden um Erlaubnis bitten. Das Leistungsschutzrecht bettet sich in die bestehende Rechtsordnung ein. Regeln, die heute schon bestehen, gelten auch für das neue Leistungsschutzrecht. Dazu gehört auch das Recht, frei zitieren zu dürfen. An der Definition von Zitaten ändert sich nichts.Sie gilt weiter wie bisher. Wenn Sie also Auszüge aus einem unserer Texte in Ihren eigenen Text einbauen und dort in einen inhaltlichen Kontext stellen, kommen Sie mit dem Leistungsschutzrecht gar nicht in Berührung.

Wird es nun im Rahmen des LSR zu einer engeren Auslegung Ihrerseits kommen oder bleiben Blogger im Sinne des Gesetzgebers vom LSR ausgenommen?

Ihre Frage ist nicht ganz eindeutig formuliert. Blogger dürfen laut Gesetz das Leistungsschutzrecht für sich in Anspruch nehmen – sie gelten im juristischen Sinne als Verleger. Daher erstreckt sich der Schutz des Gesetzes auch auf sie. Insofern sind sie vom Gesetz umfasst – aber zu ihren Gunsten. Zu ihren Ungunsten sind normale Blogger nicht erfasst. Von Verlagen können sie nicht in Anspruch genommen werden, außer wenn sie gewerbliche Aggregation oder eine gewerbliche Suchmaschine betreiben. Das tun aber die wenigsten. Ich lese Ihren Blog und kann daher mit Bestimmtheit sagen, dass er kein gewerblicher Aggregator ist. Daher kann Sie über das Leistungsschutzrecht kein Verlag in Anspruch nehmen.

Die Angst geht um vor seriellen Abmahnungen. Um dem vorzubeugen frage ich explizit nach wie die Haltung des AS Verlages zu zitierenden Bloggern ist.

Ganz klar: Zitierende Blogger werden wir nicht mit Abmahnungen überziehen – schon deswegen nicht, weil Zitate gar nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst werden. Aber auch sonst beabsichtigen wir nicht, Abmahnwellen loszutreten, schon gar nicht gegen Blogger. Uns geht es darum, vernünftige, faire und ehrliche Geschäftsbeziehungen mit gewerblichen Aggregatoren aufzubauen. Wir streben Lizenzverträge mit ihnen an. Rechtliche Schritte können nur ein allerletztes Mittel sein.