nachdem sich bisher nur die ZEIT gemeldet hatte, erreichte mich auch eine Stellungnahme der FAZ (Andreas Tazl / Leiter Kommunikation der FAZ):
Das von Ihnen angesprochene Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. In gewisser Hinsicht handelt es sich noch einen „Gesetzesentwurf“. Der Bundestag hat zwar am 01.03.2013 das Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen. Der Entwurf muss aber noch den Bundesrat passieren. Die von der Opposition regierten Länder kündigen ihren Widerstand an. Auch wenn das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, so kann die Opposition es im Bundesrat noch immer blockieren (siehe F.A.Z. vom 02.03.2013 von miha. „Zu Fall bringen – SPD will Leistungsschutz im Bundesrat stoppen„). Gelingt ihr das lange genug, müsste das Leistungsschutzrecht nach der Bundestagswahl erneut beraten und beschlossen werden.
Grundsätzlich äußert sich unser Haus nicht darüber, wie es Gesetze auslegt, die noch nicht in Kraft getreten sind. In diesem Fall halten wir es aber für angemessen, Ihnen auf Ihre höfliche Anfrage eine zufriedenstellende Antwort zu geben:
Das Leistungsschutzrecht in seiner jetzigen Fassung adressiert namentlich Suchmaschinen und gewerbliche Nachrichtenaggregatoren. Von „Blogs“ oder „Bloggern“ ist nicht die Rede.
Was Sie jedoch – wie alle diejenigen, die wir uns mit geistigem Eigentum befassen – dennoch betrifft, sind die geltenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.
Gern können Sie auch weiterhin aus unseren Beiträgen zitieren (darüber freuen wir uns nach wie vor sehr!), vorausgesetzt, Sie orientieren sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben, die für ein ordentliches Zitieren gelten. §51 Urheberrechtsgesetz beschreibt, welche Bedingungen für das Zitieren vorliegen müssen.
Voraussetzung für das Vorliegen eines Zitats ist, dass die übernommenen Textteile im Rahmen eines eigenen (neuen) geistigen Werkes eine sogenannte Belegfunktion (z.B. für eine Behauptung, eine Analyse, eine Argumentation) erfüllen, und Sie sich mit dem Textauszug inhaltlich auseinandersetzen. Darüber hinaus muss das Zitat selbstverständlich ordentlich als solches gekennzeichnet sein und vom Umfang her angemessen sein.
Auch haben wir selbstverständlich gegen eine Verlinkung unserer Beiträge auf Ihren Seiten nichts einzuwenden. Wenn sich ein Artikel im Volltext frei zugänglich unter FAZ.NET befindet und ohne Umgehung von Schutzmaßnahmen aufgerufen werden kann, steht es Ihnen frei, dessen URL als Link unter Angabe von Titel, Erscheinungsdatum, Quelle und Autor in Ihre Webseite zu übernehmen. Das ausschließliche Verlinken unserer Inhalte ist nicht lizenz- und genehmigungspflichtig. Diese Pflicht entsteht erst, wenn Sie Text (unabhängig ob Volltext, Textauszug oder Textanfang) aus dem Artikel in Ihrem Blog abbilden möchten.
Zur Vertiefung dieses Themas empfehlen wir Ihnen gerne unsere Broschüre „Dahinter steckt immer ein Original – Lizenzen und Rechte“. Diese können Sie unter www.faz-rechte.de einsehen.
14.03.2013 um 09:14 Uhr
Ja, das sind Antworten, deren Lesen macht einfach Spaß. Und ich dachte immer, dass die FAZ für kluge Köpfe stehen würde. Nicht für Überheblichkeit.
14.03.2013 um 16:08 Uhr
Ein guter Text für Zeitungsvolontäre vor dem ersten Arbeitstag. Oder für die zahlreichen Wissenschafts-Plagiatoren, die trotz allem die öffentliche Meinung eine Zeit lang bestimmen durften.
Wir werden ja schnell sehen, wen die Abmahnindustrie zuerst angreift. GOOGLE wird es wohl kaum sein.
14.03.2013 um 19:59 Uhr
Eine bemerkenswert lange Nicht-Aussage. Verlinken und Zitieren kann man auch nach dem aktuellen Entwurf zum LSR nicht verbieten. Interessant wäre eine Aussage der Redaktion und Geschäftsführung zu Snippets gewesen. Die findet sich leider in dem Text nicht, was Bände spricht.
15.03.2013 um 18:45 Uhr
Sondermann Wolfgang 15.03.13
Nichael Jackson
Rain White
Barbara Weg 5
Kommentar – Leistungschutzrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, nur ein oder zwei Saetze zu dem Thema.
Ich will meine Leistung bezahlt haben??????
Andere wollen Ihre Leistung bezahlt haben,geben Sie doch bitte an was es kostet und wo hin gezahlt werden soll!
Sie sind keine Firma oder doch?! Und wissen natuerlich wie ich ein Produkt vermarkte?
Ich habe taeglich Millionenenfachen Gedankenaustausch und Berreitstellung von Informationen,nicht nur bei Google und deren nicht Konkurenten.
Unterscheidet bitte bei Leistungsschutzrecht so mit,ganz klar ich bin eine Firma und das ist ein Kunde der bezahlt hat, sonst koennte er meine Leistung,oderdie von dritten nicht zur Kenntniss nehmen.
Da her muessen Leistungen die zusaetzlich bezahlt werden sollen,als solche gekennzeichnet sein.
Mit freundlichen Gruessen Sondermann Wolfgang geb.1956
16.03.2013 um 17:27 Uhr
An der Antwort gibt es doch nichts zu maulen. Wenn Herr Basic die gleichen Fragen gestellt hat, wie bei ASV / Keese, war halt der Rechercheansatz nicht sehr innovativ, sprich: hier war nichts Neues zu erwarten.
21.03.2013 um 02:08 Uhr
Wie die FAZ mit Bloggern umgeht: http://archiv.twoday.net/stories/326204812/
27.03.2013 um 18:20 Uhr
Also ich weiß gar nicht was ihr habt, ich finde die Stellungnahme der FAZ doch sehr zufrieden stellend und so gesehen, sehen die das auch Blogs gegen über sehr gelassen, hätte auch schlimmer kommen können.
Und ich bin auch der Meinung; sie hätten sich auch für die Stellungnahme weigern können, was sie immer hin nicht gemacht haben und das finde ich schon mal kollegial. Wobei ich mir sicher bin das andere Verlage nicht so kollegial sind.
Also ich kann damit leben ;).
13.05.2013 um 09:26 Uhr
„Das ausschließliche Verlinken unserer Inhalte ist nicht lizenz- und genehmigungspflichtig.“
Wäre ja noch schöner – aber auf der anderen Seite – gar nicht sooo schlecht, wenn es nicht erlaubt wäre oder einer Lizenz bedürfte. Dann würde man deren Inhalte nämlich über kurz oder lang nicht mehr finden, wenn sie in den Google News nicht mehr erscheinen und von nirgend wo verlinkt werden.
Aber das verstehen die Printfuzzis eben nicht. Die sollten erst mal alle einen Internetkurs belegen, wie das alles funktioniert.