Heute hat der Bundestag beschlossen, das Leistungsschutzrecht auf den Weg zu bringen. Nochmals der entscheidende Passus, der womöglich auch Blogger betrifft, angeblich (Quelle: Siebte und damit letzte Entwurf des LSR als PDF). Lesen macht schlauer, bevor man sich eine Meinung bildet, gerade mit Ableitung auf Entscheidungsspielräume des eigenen Blogger-Tuns.
Der gesetzliche Zusatz – zum bestehenden Urheberrechtsgesetz – zum erlaubten Verbreiten von Pressenachrichten lautet wie folgt
„§87g (4)
Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend.“
Dazu erläuternd die Kommentierung ab Seite 6 des Entwurfs
Erforderlich ist ein Schutz nur vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die gewerblichen Anbieter von Suchmaschinen und gewerbliche Anbieter von solchen Diensten im Netz, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten. Denn deren Geschäftsmodell ist in besonderer Weise darauf ausgerichtet, für die eigene Wertschöpfung auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen. Erfasst sind also unabhängig von ihrer technischen Ausgestaltung auch entsprechende Dienste, die nicht das gesamte Internet durchsuchen, sondern lediglich einzelne, ausgewählte Bereiche hiervon, also auch so genannte News-Aggregatoren, soweit sie nach Art einer Suchmaschine ihre Treffer generieren oder ihre Ergebnisse darstellen. Demgegenüber werden Dienste nicht erfasst, die die verlegerische Leistung auf andere Weise nutzen, z. B. indem sie dem Internetnutzer aufgrund eigener Wertung eine Auswahl von Presseerzeugnissen anzeigen. Auch Suchfunktionen innerhalb des eigenen Datenbestandes werden vom Leistungsschutzrecht nicht betroffen. Es gilt auch nicht für andere Nutzer, wie z. B. Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien, Blogger oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer. Die vorgeschlagene Regelung bedeutet damit keine Änderung der Nutzungsmöglichkeiten anderer Nutzer und für Verbraucher. Ihre Rechte und Interessen werden durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht berührt.
Der Informationsfluss im Internet wird durch die vorgeschlagene Regelung nicht beeinträchtigt. Schon im Jahre 2003 hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 17. Juli 2003, Az. I ZR 259/00 – „Paperboy“), dass eine bloße Verlinkung keine Verletzung des Urheberrechts ist. Dies soll auch hinsichtlich der Verletzung des neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger gelten. Das neue Schutzrecht ermöglicht es also nicht, eine Verlinkung zu verbieten. Für das Leistungsschutzrecht für Presseverleger sollen ferner auch die Schranken des Urheberrechts gelten, also vor allem auch die Zitierfreiheit.
Kommentierung auf Seite 8 zu §87 (g)
Der Presseverleger wird so vor der systematischen Nutzung seiner verlegerischen Leistung durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen und von gewerblichen Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten, geschützt, die ihr spezifisches Geschäftsmodell gerade auf diese Nutzung ausgerichtet haben.
Andere Nutzer, wie z. B. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer, werden somit nicht erfasst. Ihre Rechte und Interessen werden durch das vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverleger mithin nicht berührt.
Änderungen in letzter Minute am Gesetzestext / Ursprüngliche Fassung des § 87f (1)
Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
Wurde geändert in folgenden Gesetzestext
In Artikel 1 wird § 87f Absatz 1 Satz 1 wie folgt gefasst:
„Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte.“
Dazu auch die erklärenden last minute Änderungshinweise des Deutschen Bundestages
(Quelle, .pdf), Seite 6, Textende:
Die Empfehlung soll sicherstellen, dass Suchmaschinen und Aggregatoren ihre Suchergebnisse kurz bezeichnen können, ohne gegen Rechte der Rechteinhaber zu verstoßen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit Blick auf das Leistungsschutzrecht für Tonträgerhersteller (Urteil „Metall auf Metall“ vom 20.11.2008, Az. I ZR 112/06) soll hier gerade keine Anwendung finden. Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte, wie Schlagzeilen, zum Beispiel „Bayern schlägt Schalke“, fallen nicht unter das Schutzgut des Leistungsschutzrechtes. Die freie, knappe aber zweckdienliche Beschreibung des verlinkten Inhalts ist gewährleistet. Suchmaschinen und Aggregatoren müssen eine Möglichkeit haben, zu bezeichnen, auf welches Suchergebnis sie verlinken. Insofern gilt der Rechtsgedanke der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Vorschaubildern („Vorschaubilder I“, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 69/08; „Vorschaubilder II“, Urteil vom 19.10.2011, Az. I ZR 140/10
Wen betrifft es nun?
Wer damit faktisch betroffen ist – das kann man trotz unklarer Formulierung – ableiten:
– Google, Bing, …
– News-Apps von Drittanbietern werden klar kaltgestellt, damit die Presseverleger endlich ihre eigenen Apps ohne uneingeschränkten Wettbewerb loswerden können.
=
beide Anbietertypen von zu verbreitenden Inhaten dürfen demnach Schlagzeilen artige Links setzen, wohl aber nicht mehr die uns bekannten Textausschnitte, damit der Leser weiß, ob er sich den Text komplett antun soll.
Was ist mit Bloggern?
Mein Kampf und Krampf ist es nicht, Google oder die Verlage zu unterstützen noch zu bekämpfen, ebensowenig die wenigen Startups, die nun zu Lizenzkreuze kriechen müssen. Was ich sagen kann ist, dass ich als Blogger aufgrund der Textformulierungen nicht betroffen bin. Ich werde weiterhin wie gehabt auf Pressenachrichten verlinken, zitieren, ganz nach Belieben und gesetzlichen Vorgaben abgeleitet aus dem Zitatrecht. Sollte ein Verlag so smart sein, auch das abzumahnen, werde ich mich ob der Buzzing-Chance freuen, da der Nutzen größer als der Schaden sein wird.
Wenn Ihr demnach nun Stimmen panikmachender Blogger-Gurus lest (Hilfe, das Abendland geht unter / Die Verleger sind doof / das Gesetz ist Müll / Blogger werden abgemahnt / Google macht dich/ …), denkt dran, Buzz nutzt dem, der Buzz macht. Und schmunzelt vor Euch dahin. Ruhig Blut und habts weiterhin Spaß mit dem Bloggen! Ungeachtet des Getöses seitens der Verleger und Googleianer. Lediglich die wenigen Startups tun mir etwas leid, aber thats business… manchmal kommt ein Gesetz quer.
Was noch nicht durch ist… der Bundesrat muss noch den Daumen heben. Bevor es wirklich durch ist. Und unklar ist dann, ob Google die Google News Schotten für alle dicht macht oder nur die Verleger kickt, die im Grunde scharf auf die pekuniären App-Verkaufsaussichten sind (ist doch taktisch logisch, auch indirekte Zugangswege zu kanalisieren, dazu gehört auch GNews). Was uns Bloggern womöglich zu Gute käme, wenn wir ein unbestelltes, freies Google News Feld vorfänden. Aber alles das ist noch unklar, wie die Spieler zucken und aufspielen werden.
01.03.2013 um 14:15 Uhr
Uhh ein Google News, das wir uns in der Blogosphäre ganz alleine teilen können, das ist einer sehr schöne Vorstellung. :-)
Guter Kommentar Robert! Du hast glaube ich als einer der Wenigen noch einen Durchblick und Dir die Mühe gemacht uns daran teilhaben zu lassen. Danke. :-)
01.03.2013 um 14:41 Uhr
Als Blogger betrifft es mich nicht, als Konsument dagegen sehr wohl, denn das wird (sofern nicht Bundesrat, Gerichte oder im Herbst die nächste – und hoffentlich anders zusammengesetzte-Regierung das Ding wieder kippen) das fast zwangsläufige Aus für Apps wie Flipboard oder Google Currents in Deutschland bedeuten. Unvorstellbar dass die auch nur annähernd soviel erwirtschaften dass sie sich Lizenzgebühren leisten könnten oder wollten.
Ich habe keine Lust, mir für jedes Newsoutlet das ich lese eine eigene App aufs Tablet zu packen, denke da geht es nicht nur mir so. Dann wird zukünftig halt auf andere Quellen zurückgegriffen und die deutschen Verlage verschwinden aus meinem Blickfeld und (für mich, ganz subjektiv) damit in der Bedeutungslosigkeit.
Ich denke viele in- und außerhalb der Branche haben sich ganz genau angeschaut, wer für das LSR war und wer dagegen. Und selbst wenn das Gesetz irgendwann dahin verschwindet wo es hingehört, werde ich denen die dafür waren das nicht vergessen und ganz sicher niemals mehr auch nur eine Seite Papier von denen kaufen.
Immer schön dran denken, Verlage: dass wir guten Journalismus brauchen, da sind sich glaube ich alle einig, der wird nicht aussterben. Ob man für guten Journalismus auch Verlage und Logistikzentren für tonnenweise Papier braucht, ist noch lange nicht ausdiskutiert. Wer sich jetzt allerdings so aufstellt wie Springer und Konsorten, den wird die Realität der harten Zahlen schneller einholen als ihm lieb ist.
01.03.2013 um 14:56 Uhr
wie sich der App-Markt für die gesamte Prese entwickelt, wissen wir nicht wirklich. Sie regeln zumindest den Wettbewerb, was nicht dumm ist, um sich Probleme vom Hals zu schaffen. Das ist eine völlig berechtigte Handlung. Schau Dir speziell die AS Zahlen zu digitalen Abverkäufen an. Lässt sich prima an und das LSR wird AS nutzen, um ihre Stellung weiter auf dem digitalen Sektor auszubauen, speziell gegenüber anderen Verlagen, die die digitale Kohle nicht aufbringen können (oder nicht mehr wollen, weil die Kinder keinen Bocj mehr auf schlechte Renditen haben, ihr Geld lieber am K.-Markt anlegen). Auch das nennt sich berechtigtes Agieren auf einem Markt, wo der Wettbewerb nicht miteinander sondern gegeneinander agiert (und AS hat die anderen Verlage dafür sehr geschickt ins Boot geholt, wo ich denke, dass es im Grunde um strategisches Auskontern gegen andere Verlage auf zuküfntigen Schlachtfeldern geht). Ob das wir nun toll finden oder nicht. Wenn allerdings der Konsument andere Lösungen will, wie auch immer das aussieht, wird der Bedarf ein Angebot finden, darauf kannste wetten.
01.03.2013 um 15:29 Uhr
Ich gebe Dir in dem Punkt auf jeden Fall recht, dass der Bedarf ein Angebot finden wird, notfalls halt mit anderen Playern. Aber sich mit brutalstmöglichem Lobbyismus Gesetze zu kaufen ist für mich ganz weit weg von „berechtigtem Agieren am Markt“. Da komme ich mir sowohl als Leser wie auch als Bürger & Wähler verarscht vor.
Mal ganz davon abgesehen, dass sich die Verlage mit dem LSR für Leistungen bezahlen lassen wollen, die sie den eigentlichen Urhebern, den Journalisten, nicht im Ansatz zugestehen. Es gibt hier nichts, was zu regeln gewesen wäre was Zitatrecht und Urheberrecht nicht bereits abdecken würden, sondern es geht ganz klar nur darum, einen Teil von Googles Gewinnen abzuschöpfen. Und statt eigene, tragfähige Erlösmodelle zu entwickeln, ist das LSR halt leider das einzige, was den deutschen Verlagen nach zehn Jahren Drüber-Nachdenken dazu eingefallen ist.
Wo ich Dir auch Recht gebe, ist, dass man das jetzt alles nicht überdramatisieren muß, aber man kann es schon mit gutem Recht für sehr, sehr schwach von allen Beteiligten halten. Verlage wie Politiker haben hier meiner Meinung nach eine überaus schlechte Figur abgegeben.
01.03.2013 um 15:32 Uhr
ich habe bzgl. der Absichten der „Verlage“ eine andere Sicht: Spannend ist weniger Google, sondern die App-Monetarisierung im Sinne einer Kanalisierung der Zugänge zu News
03.03.2013 um 13:06 Uhr
Ich fürchte, es wird gerade die Blogger teffen. Nicht, weil das Gesetz das hergibt, sondern weil sich die Abmahnindustrie darauf stürzen wird, und weil die meisten Blogger weder genug Ahnung von der Materie haben noch genug Geld, um ihr Recht durchzusetzen, wird das dieses Geschäftsmodell wieder beflügeln. Die Abmahnindustrie hat oft genug bewiesen, dass geltendes Recht oder gesunder Menschenverstand irrelevant sind, wenn es um das Eintreiben von möglichst viel Geld geht. Für eine Abmahnung reicht leider schon die vage Möglichkeit eines Verdachts, selbst, wenn das schon auf den zweiten Blick unhaltbar ist. Selbst, wenn von 100 Abmahnungen nur eine einzige bezahlt wird, wirft das Gewinn ab. Abzumahnende Blogger lassen sich automatisiert finden, und die Abmahnungen lassen sich automatisiert verschicken. Das funktioniert genauso wie bei Spam. Der Computer läuft rund um die Uhr und produziert Abmahnungen, und der Anwalt muss nur noch Geld zählen. Bei Millionen von Abmahnungen finden sich immer ein Paar, die bezahlen. Bezahlen für Nichts.
03.03.2013 um 13:14 Uhr
Das „freie Google-News-Feld“ kommt nur Blogs mit mehreren Autoren zugute. Ein-Autor-Blogs (also solche ohne so genannte „Redaktion“) werden meines Wissens nicht bei Google News aufgenommen (hab’s mal versucht, wurde abgewiesen).
04.03.2013 um 08:23 Uhr
Etwas kurz gedacht, denn mit dem Leistungsschutzrecht wurde die kompensatorische und technische Leistung des Verlages als schützenswert anerkannt und hat damit eine Grundlage für weitere Forderungen geschaffen. Egal wie weit die letzte Fassung vom ersten Entwurf entfernt ist, mit dem Gesetz würde eine Argumentationsgrundlage entstehen, die die Interessensverbände der Presseverlage als Startpunkt nutzen werden. Das Ziel, auch Links lizenzpflichtig zu machen, haben die ja nicht aus den Augen verloren. Es war kein Zufall, dass voran gegangene Versionen des Gesetzes auch Blogger angriffen. Und dein Kommentar zu den Startups ist wirklich traurig, denn du vergisst, dass mit solchen Unternehmen innovative Entwicklungen verbunden sind. Sollte Google die Verlagsangebote aus seinen Diensten rausnehmen, werden Blogs die Lücke nicht füllen – besonders nicht dieser hier, denn dieser Beitrag ist sehr einseitig, was das Thema angeht. Das ist dein Recht, dazu sind Blogs ja auch da, aber das ist kein Content-Füller für News-Aggregatoren.
04.03.2013 um 09:07 Uhr
wie wärs mit einer Prise Ratio? „kompensatorische und technische Leistung des Verlages als schützenswert anerkannt“.. selbstverständlich sind Verlagsprodukt Wirtschaftsgüter, die rechtlichen Schutz genießen. Absolut bizarrre Argumentation, das Gegenteil anzunehmen.
„Das Ziel, auch Links lizenzpflichtig zu machen, haben die ja nicht aus den Augen verloren“ => wo stand das explizit, dass es angeblich ein Ziel war? Habe das selbst bei den extremsten Gegenlagern nicht sehen können, Verschwörungslager zähle ich allerdings nicht zu den Seiten, die Sekunden Zeit wert sind.
Stichwort traurig: Was glaubst Du, wie oft sich auch gesetzl. Parameter geändert haben und wie oft traurig die Unternehmen waren? Wo warst Du da, auch so traurig oder weil es Dir jetzt warum auch immer passt? Es ist seit jeher ein Handlungsrisiko und das adjektiv traurig betrifft lediglich diejenigen, die ein schlechtes Riskmanagement betrieben haben, so dass Risiken voll ins Geschäft reingelaufen sind. Das ist dann traurig, aber nicht das Handlungsrisiko selbst, die machen tierisch Spaß
Zu deiner kindische Randbemerkung: Dieses Blog gehört per se nicht in GNews, da ich nicht Hund und Oma als Mitredakteure angebe, sondern alleine vor mich dahinblogge. Auch manchmal trotz kindischer Geister.
04.03.2013 um 09:25 Uhr
Das hat nichts mit Verschwörungstheorien zu tun, sondern einfacher Logik, was den schwammigen Formulierungen eigentlich zu entnehmen ist. Im Referentenentwurf von Juni 2012 stand zwar ein Verweis auf die Paperboy-Entscheidung des BGH, dies bedeutet aber nicht, dass Hyperlink wirklich davon ausgenommen ist, wenn in ihm die Überschrift des Presseartikels enthalten ist. Dadurch würde eine Presseerzeugnis öffentlich zugänglich gemacht werden, bei einem Blog mit Flattr-Button oder Werbung, egal wie hoch die Einnahmen sind, also ein Verstoß eines gewerblichen Nutzers gegen das LSR. Lesen, nicht nur wahllos gegenkommentieren!
Und auch wenn dein Kommentar schon zeigt, dass du deine Meinung hast und dich von nichts auf der Welt davon abbringen lässt, Verlage genießen ausreichend Rechtsschutz. Snippets, die der BDZV schon am Freitag Nachmittag als lizenzpflichtig nach dem LSR bezeichnete, sind aber eine an sich nicht schützenswerte Leistung. Darum geht es. Die Schande ist, neben deiner verschlossener Meinung gegenüber anderen Meinungen und Fakten, dass ein unnötiges und falsches Gesetz Innovation verhindert. Das Gesetze durchaus in die Wirtschaft eingreifen (dürfen), ist mir klar, aber nicht diese Form von Gesetz.
04.03.2013 um 09:35 Uhr
dieser Beitrag – der da oben – behandelt das Thema „wie sind Blogger davon betroffen“ und nicht „wie toll finde ich das Gesetz“. Meine Meinung dazu ist uninteressant und führt am Thema komplett vorbei. Ob Du das nun als verschlosen oder nicht bezeichnest. Darüber habe ich mich hinreichend auf FB – auch mein Blog – bis zum Erbrechen geäußert.
04.03.2013 um 09:37 Uhr
Schon klar, aber darum geht es mir ja auch. Dein Post erweckt den Eindruck, dass Blogger_innen aus dem Schneider sind. Das glaube ich aber nicht, weshalb ich, wie zu erst geschrieben, deine Sichtweise etwas kurzsichtig finde. Mir ist auch egal, wie du das Gesetz findest, ich empfand es bloß als falsch, hier eine falsche Sicherheit zu verkünden.
04.03.2013 um 09:44 Uhr
Stand der Dinge ist nun einmal das, und „keine falsche sicherheit“.
04.03.2013 um 18:32 Uhr
Und selbst wenn die Panikmache einen Sinn hat und in Zukunft Blogger dank LSR abgemahnt werden…dann schmeißen wir eben ein paar Verlage aus unseren RSS-Feeds raus und verlinken nicht mehr auf diese, genauso werden es alle abgemahnten Unternehmen tun. Sobald die Besucherzahlen der Verleger dadurch schwinden wird das LSR sowieso über Bord geworfen werden müssen.
Eine große Gefahr sind gar nicht so sehr die Verlage…es wird sicher viele Abmahnanwälte geben, die falsche Abmahnungen ins Blaue hinaus verschicken nach dem Motto: „Unterschrieben, Pech gehabt!“. Ein Robert Basic, Caschy oder andere A-Blogger können sich dagegen sicherlich wehren, aber was ist mit den vielen Hobby-Bloggern, oder z.B. jugendlichen Tumblr-Nutzern? Bevor man das als Laie kaum schätzbare Risiko einer Klage auf sich nimmt zahlt man doch lieber die unberechtigte Strafe. Ich werde deswegen auf die Verlinkung auf viele Verlage im Netz verzichten…wenn das ein Crawler findet und dann noch meine oder eine andere Anschrift auf der gleichen Seite…neee, das sind mir deren Inhalte gar nicht wert.
06.03.2013 um 03:06 Uhr
Nicht der erste Beitrag, den ich dazu lese, aber der Erfischendste! Und ich muss zugeben, dass ich mir zwar auch so meine Gedanken mache, ob dies nicht weitere Türen öffnet und nur „der Anfang“ ist, aber das wird jeder abwarten müssen – zumindest, was die Bloggerei betrifft :-)
28.03.2013 um 18:46 Uhr
Das Gesetz ist doch völlig Banane. So werden also künftig die großen Verlage aus den Google News gestrichen, oder noch mehr, denn faktisch kann jeder Google verklagen, der redaktionelle Nachrichten veröffentlicht. Streng genommen, dürfte Google auch in der „normalen“ Suche, die ja ebenfalls nur aus Titel und Inhaltsbeschreibung besteht (nur ohne passendes Miniaturbild), keine solchen Inhalte mehr auflisten. Also praktisch würden die SERPs nur noch aus nicht gewerblichen, nicht redaktionellen Inhalten bestehen. Was irgendwie jeglicher Logik entbehrt.
26.05.2013 um 13:42 Uhr
Ich schalt ab, dieser Gesetzeswust ist doch unverständlich und 90 % der Bevölkerung (und da zähle ich mich dazu) verstehen es eben nicht und -wichtig- wollen es nicht verstehen!
Bloggen in Zukunft nur noch Juristen WIE INTERESSANT!! – wie steril
Wir haben also hier ein System, welches sich Demokratisch schimpft, aber damit nur ein Abnicken/wohlwollendes Desinteresse der Masse meint, welche mit jeder Salamischeibe mehr aufs Brot der Tyrannen eben das nächste Loch im Gürtel nimmt. So ist das eben.
Und es widert mich an! Auf dieses Niewoh von Jura-Patrioten und den Parlamentsaffen begebe mich nicht!
Soll man aber über alles (z.B. Todesstrafe nachdem die „Bild“ wieder GEMEINT hat…) abstimmen dürfen?
NEIN!
Was wir brauchen ist eine Verfassung, die den Namen auch verdient, unsere „Verfassung“ liest sich sinngemäß so: Jaah liebe Leute, ihr dürft ALLES ihr seid so FREI FREI
…außer ein Gesetz ändert dies.“ uff tatah!
NA TOLL eine Verfassung welche die Grundrechte (freie Rede) unter irgendwelche und wie auch immer zustande gekommene (nach 9/11 waren 90 % der Bevölkerung in den USA auf seiten von Bush!!!) Gesetze stellt ist keine Verfassung sondern ein Luftballon auf einem Kindergeburtstag.
Die Amis -ja genau die, die alle hassen- hatten die geniale Idee ihre Verfassung auf ein DIN A4 Blatt zu schmieren und danach müsse sich alles ausrichten.
Tja und irgendwann hat man darauf gepfiffen (hat z.B. eine Armee eingeführt und zentrale Behörden) und die Party war erst mal aus – zumindest für die Indianer
Ende: bekannt.
Aber der Grundgedanke war hm ganz okay und vergleichbar mit Verfassungen wie Weimar oder EU gerade zu genial !
Leider sind wir ein Volk von Beamtennaturen, Studienräten, und Schreibtischhengsten geworden (und der unsägliche Kadavergehorsam verfolgt uns bis heute), sodass dann das allerschwachsinnigste Gesetz noch umgesetzt wird und deshalb muss ein Umdenken stattfinden, welches den Bürger mit seinen IHN INNEWOHNENDEN Rechten als Maß aller dinge hat und nicht das blinde Festhalten an Konzepten nur weil man nichts anderes kennt und einen beschränkten Horizont hat (z.b. entweder ist man für EU oder ein „Nationalist“ sprich: nazi! diese Denke!)
kurz: diese Einmischung der Politiker pardon der GEKAUFTEN Politiker in alle Bereiche unseres Lebens muss enden, sonst hat das Leben (nicht nur „wie wir es kennen“ sondern das Leben überhaupt) ein Ende. klingt hart, kommt noch härter