es geistern leider – nur zu verständlich – Unsicherheiten bei der Bestellung des Jugendschutzbeautragten herum. So sagt zB Udo Vetter:

Ganz untätig bleiben können Blogger aber nicht, sollte der JMStV am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Wer nicht nur auf rein privater Ebene ins Internet schreibt, muss einen Jugendschutzbeauftragten nennen und eine E-Mail-Adresse angeben, über die der Beauftragte schnell erreichbar ist. Der Jugendschutzbeauftragte soll zwar die nötigen Fachkenntnisse haben. Das bedeutet aber nicht, dass er hierfür eine besondere Fortbildung nachweisen muss. Jeder Blogger, der sich die Fachkenntnisse zutraut (und wer tut das nach Lektüre dieses Beitrags nicht?) kann demnach sein eigener Jugendschutzbeauftragter sein.

Ich bin kein Rechtsverdreher, aber imho ist das nicht ganz richtig, was Udo sagt. Im Gesetzesentwurf steht unter „§7 Jugendschutzbeauftragte“ folgendes:

Wer länderübergreifendes Fernsehen veranstaltet, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Gleiches gilt für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen.

Ich habe häufig gelesen, dass es zB für Blogger mit Werbebannern zu einem Zwang führe, einen Jugendschutzbeauftragten zu benennen. Der übrigens laut Entwurf im §7.3 mit genauen Anschrifts- und Kontaktdaten auf der Seite zu benennen ist. Das Erstere ist falsch, das Zweitere richtig. Blogger mit Werbebannern sind meiner Meinung nach zwar geschäftsmäßige Anbieter, jedoch mitnichten automatisch Anbieter von „entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Inhalten“. Wenn ein Blogger gar kein geschäftsmäßiger Anbieter ist? Das stellt sich noch einfacher dar: Er braucht gar keinen Beauftragten, selbst wenn er „gefährliche“ Inhalte einstellt. So liest sich das Gesetz bzw. der Entwurf.

Ergo: Auch hier gilt ähnlich wie bei der Alterskennzeichnung, dass die meisten Blogger keinen Beauftragten benennen müssen. Das mag was anderes für Pornoblogger mit geschäftmäßiger Anmutung sein.

Ich weiß leider nicht, woher die Vermutung stammt, dass alle einen derartigen Beauftragten benennen müssten, noch weiß ich, warum ein Rechtsexperte wie Udo Vetter die gleiche Gerüchteküche schürt. Ich gehe davon aus, dass er einer Falschinformation aufgesessen ist.