nachdem ich mir nun genügend Artikel zu dem Thema reingezogen habe, bin ich mir zwar ob dem Unsinn dieses Gesetzes sicher, jedoch besteht auf der anderen Seite kein allzu großer Anlass für Blogger-Sorgen. Warum? Bevor ich den ganzen Mist zusammentrage, der an vielen Ecken im Netz faktisch falsch dargestellt wird, kommen wir lieber zum Punkt, warum es sich die meisten Blogger gemütlich machen können, was ihr eigenes Angebot angeht. Dazu lassen wir die Rechtsexperten zu Wort kommen.
1. Udo Vetter (Rechtsanwalt und quasi Syndikus der deutschen Blogosphäre) in „Blogger können leidlich gelassen bleiben„:
Das größte Schreckgespenst ist die Alterskennzeichnung. Wie soll man die Beiträge aus drei, vier, fünf Jahren Bloggerei auf ihre Jugendgefährdung sichten? Die Frage ist schon mal falsch gestellt. Es gibt, entgegen vieler Darstellungen, keine generelle Pflicht zu einer Alterskennzeichnung. Nur wer Inhalte anbietet, die ausschließlich für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind, muss entweder eine Alterskennzeichnung einführen oder seine Inhalte tagsüber sperren. Das ist im wesentlichen übrigens auch bisher schon geltendes Recht. Gekümmert hat es kaum jemanden.
…
Die immer wieder herumgeisternde Altersstufe 12 Jahre wird falsch verstanden. Es wird zwar eine Regelung geben, dass Alterskennzeichnungen vorgeschrieben sind, wenn die betreffende Seite Inhalte anbietet, die erst ab 12 Jahren geeignet sind. Allerdings gilt das nur dann, wenn sich andere Angebote der Seite inhaltlich ausdrücklich an jüngere Kinder richten und diese Inhalte nicht von denen “ab 12″ sauber getrennt sind. Unschwer zu erkennen, dass es sich bei dem Angebot um ein Blog mit Kindercontent handeln müsste.
und resümiert:
Also: Wer keine Inhalte anbietet, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten. Entgegen mancher Behauptung wird es also keine Bußgelder bloß deswegen geben, weil auf einem Blog keine Alterskennzeichnung vorhanden ist. Wer für sich also zu der Überzeugung kommt, dass er keine Inhalte anbietet, die erst ab 16 Jahren zugänglich sein dürfen, hat keinen Handlungsbedarf. Schon das dürfte die weitaus meisten Blogger aus der Schusslinie des JMStV bringen.
2. Eine zweite Meinung tut nicht Not, schadet aber nicht. Prof. Dr. Thomas Hoeren (lehrt an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht) in „Jugendmedienstaatsvertrag und Altersfreigabe im Internet“
1. In der Szene wird gemosert: Ab 2011 müsse jeder Anbieter jede Website auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen Die Klassifizierungsstufen basierten auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Das ist alles „murks“.
§ 5 Abs. 1 lautet: „Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Die Altersstufen sind:…“
…
Die gesamte Vorschrift (nebst Bußgeldregelungen) richtet sich daher nur an Anbieter, die jugendgefährdendes Material bereithalten. Diese und nur diese müssen klassifizieren und dabei ggf. auch mal eine Seite mit „ab 0 Jahre“ kennzeichnen, um sie von anderen Seiten abzugrenzen.
Ok, also dürfte klar sein, dass die meisten Blogger nix mit der lieben, schrulligen Dame namens „Alterskennzeichnung“ unternehmen müssen.
01.12.2010 um 03:13 Uhr
Wenn ich auch kritisch bleibe hinsichtlich Versuchen einer juristischen Profitgenerierung, stimme ich dir bei der Vermutung über die beschriebenen (Nicht-)auswirkungen zu.
Aber bei einer gewollten oder ungewollten Nebenwirkung ist mir definitiv nicht wohl: Die „Begegnung“ mit dem Internet, der Einstieg, die gemeinsame Erfahrung des Web im familiären Umfeld wird nun um ein weiteres Werkzeug der Angst erweitert – den Jugenschutzfilter. Der ja offensichtlich von den Access-Providern zwangsweise an die Haushalte „empfohlen“ werden soll.
Ich mach mir keine Sorgen um „uns“. Wir bekommen, wenn’s sein muss, auch im Nachgang eines Gesetzes einen Aufstand hin, der sich gewaschen hat.
Aber eine offenere und sozial-innovativere Herangehensweise an die Webnutzung in der Breite wird dadurch ein weiterer Stock in den Weg geworfen. Medienkompetenz wird nach wie vor restriktiv verstanden.
Solche Videos werden dann wohl noch ein wenig dauern in Deutschland: http://www.youtube.com/watch?v=Bdtr0EACfIQ ( der HuffingtonPost-Artikel dazu http://ow.ly/3h3PM )
Das ist was mir Sorgen macht.
PS: Noch ist nicht aller Tage Abend. NRW rumoert weiter und in Berlin wird auch gekämpft: http://opendataberlin.wordpress.com/2010/11/30/offener-brief-an-die-fraktionen-von-spd-und-linke-im-abgeordnetenhaus-von-berlin/
01.12.2010 um 03:13 Uhr
Was bleibt ist die Frage, ab wann denn Inhalte jugendgefährdend bzw. ab 16 sind? Gilt das nur für Pornografie oder auch für „Schulmädchen Report“? Und weshalb ist der Playboy in jedem Kiosk für alle Altersgruppen frei zugänglich? Fragen über Fragen …
01.12.2010 um 03:27 Uhr
@Michael, ich denke, Dein Blog wird wohl ebenso wenig darunter fallen wie meins :)
@Jens, ich mache mehr eher Sorgen, warum Ministerpräsidenten von Anschlägen an Schulen auf abermillionen von Jugendlichen projizieren, um am Ende sowas wie einen neuen JMStV zu sehen, wo diese Überlegungen darin münden. Bisserl viel Schutzreflex imho. Das scheinen wir beide gleichartig zu sehen. Statt Restriktionen sollte man einen positiven Weg gehen. Strange das ist
01.12.2010 um 03:49 Uhr
@Robert Deine und meine Sorgen projizieren jeweils auf eine Seite der gleichen verrosteten Medaille, die die alten Mächte um den Hals hängen haben.
01.12.2010 um 04:08 Uhr
Trotzdem, das kommende Gesetz MUSS gestoppt werden. Weil sonst wird das für irgendwelche, vielleicht noch schlimmeren, juristischen Gräueltaten von der Politik gegen das Volk verwendet.
01.12.2010 um 04:37 Uhr
Full ack (ha, das wollte ich seit Jahren mal wieder schreiben) @Jens. Ich mache mir hier auch keine sorgen um „uns“ die wir bereits im Internet daheim sind, sondern um all diejenigen, die das eben nicht sind – und anscheinend auch mit aller Macht davon abgehalten werden sollen.
Den Untergang des abendlichen Bloggerlandes an die Wand zu malen ist natürlich Blödsinn, aber ein „Hey, so geht’s nicht“ in größerem Ausmaße halte ich dennoch für angebracht. Vielleicht klappt es doch noch irgendwann dass mal jemand, der sich wirklich mit der Materie auskennt, einen Gesetzesvorschlag raushaut.
Aufklären statt Abschotten. Wär mal was neues.
01.12.2010 um 04:39 Uhr
Ach komm, die Sendezeit-Sache ist zumindest einen Spaß wert :-)
Abgesehen davon gilt für dieses Dings das gleiche wie für die Haftungsdiskussionen vor sechs, sieben Jahren: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
01.12.2010 um 06:14 Uhr
IMHO ist das mit den Inhalten eine ziemlich verzwickte Sache. Wie auch schon der AK Zensur aufgezeigt hat, liegen die meisten Leute ja schon falsch bei der Einschätzung was erst für „ab 16 Jahren“ gezeigt werden darf und wenn ich es richtig verstanden habe, reicht doch auch schon ein Artikel den ich nicht kennzeichne, um mich abmahnfähig zu machen?!
Vermutlich nur eine trügerische Sicherheit, aber aktuell bin ich ganz froh, als Wohnsitz Saudi-Arabien zu haben, da muss ich mir zumindest hinsichtlich der deutschen Gesetze keine Gedanken machen. Hinsichtlich der saudischen Gesetze kenn ich mich ja noch weniger aus… ;)
01.12.2010 um 08:16 Uhr
Woher weiß ich denn nach Jahren des Bloggens, ob ich nicht mal irgendwo nebenbei ein Video gepostet habe, das unter die 16-Grenze fällt? Also ich weiß jetzt immer noch nicht, wie ich rausfinden soll, ob ich nicht doch mal was falsches gebloggt habe. Ich hoffe mal darauf, dass sich Gesetz noch irgendwie geändert wird.
01.12.2010 um 08:51 Uhr
Ich habe das gleiche Problem wie paulinepauline, nur das ich weiß, das ich schon öfters etwas gebloggt habe, was definitiv in den Bereich Ü18 fällt.
Wir machen es einfach mal konkret: Auf meinem Blog wird meist nur meine persönliche Meinung zu xyz verbreitet. Dies gilt auch für Videospiele. Nun ist es eben soweit, das ich über ein Spiel (PEGI 18) gebloggt und auch Gameplay Trailer von YouTube eingebunden habe und das Spiel in Deutschland indiziert ist.
So, das heißt ja nun eigentlich, das alle Einträge, die auch nur den Namen des Spiels erwähnen, ab18 sind. Für diese Artikel müsste ich also eine Keinnzeichnung aufführen? Dann müsste ich die anderen Artikel doch ebenfalls Kennzeichnen? Rattenschwanz anyone?
Oder hab ich doch gänzlich was falsch verstanden?
greez Web
01.12.2010 um 08:59 Uhr
Ihnen ist doch wohl bewusst daß es die Durchführungsverordnungen sind die später regeln was für die Entwicklung eines Kindes schädlich ist und was nicht.
Ich mache mir sehr wohl sorgen wegen des JSchStV! Denn so wird die Infrastruktur geschaffen um immer mehr Dinge im www zu regeln um sie später zu verbieten.
Gehen Sie also bitte nicht nach dem „St. Florians-Prinzip“ vor.
Es ist die Aufgabe der Eltern sich darum zu kümmern das deren Kinder sich mit Dingen beschäftigen die ihrem Alter entsprechen. Es ist nicht die Aufgabe der Politik!
Der Schutz der Kinder wird als Deckmantel missbraucht um Gesetze auf den Weg zu bringen die uns eines nicht zu fernen Tages die Freiheit kosten werden!
Stichwort: Zensurella!
01.12.2010 um 09:17 Uhr
Was eingebettete Medien wie Videos und Bilder angeht kann ich die Auslegung der o.g. Rechtsexperten nachvollziehen. Aber ich denke das deren Ausführungen im Allgemeinen schwammig sind. Jemand der keine Inhalte postet die jugendgefährdend sn könnten mus sich keine Gedanke machen, jedoch gibt es keinen einfachen, allgemeingültigen Schlüssel dies zu erkennen. Muss ich in meinem persönlichen, tagebuch-ähnlichem Blog nun auf meine Wortwahl achten? Woher weiss ich welche Texte vielleicht „jugendgefährdend“ sein könnten? Ich habe einmal einen Kinderfilm bewertet, dieser Eintrag ist für Kinder geeignet, muss ich nun jeden anderen Artikel als eben nicht geeignet, bzw. vielleicht geeignet markieren?
Fragen über Fragen.
01.12.2010 um 09:42 Uhr
Leider ist es dann eben nicht immer so ganz offensichtlich! Du berichtest über Magersucht, so das man vielleicht ein bisschen Pro Ana böswillig hineininterpretieren kann? -> Schon könnte eine deiner Seiten ab 16 sein. Pro Ana Foren landen regelmäßig auf den Index und gelten als schwer entwicklungsgefährdend. Damit fallen sie unter sogar unter §4 und nicht nur $5 JMStV für den extrem schwere Regeln gelten. Es ist anzunehmen das schon Berichterstattungen darüber als Jugendgefährdend eingestuft werden. Interessant könnte auch Blogs von Mädchen werden, die einfach nur dem dämlichen Schönheitsideal der „Topmodel“ hinterher rennen und darüber bloggen – die Seiten könnten für sie selbst nicht geeignet sein, das kann beim Bereich ab 12 und ab 16 wirklich schnell gehen.
Und das nicht ernst gemacht wird, das kann man nicht annehmen, die Jugendschützer fangen nämlich gerade erst an so richtig ernst zu werden. Und da müssen dann selbst Künstler aufpassen: http://politik.benjamin-stoecker.de/2010/11/12/der-jmstv-und-das-busgeld-fur-die-kunst/
Sicher, wer nur über die neuesten Funktionen in PHP bloggt der muss sich nicht sorgen, aber wer ganz sichereres Terrain verlässt, der begibt sich durchaus auf ein Minenfeld.
Ganz zu schweigen davon, dass für die Alten Print-Medien Ausnahmeregelungen gelten und das schon alleine eine Schweinerei ist. Bild darf weiter sein halb nacktes Mädchen schön im Internet zeigen, während kleine Betreiber oder private Blogger das ganze schützen müssen, ein Schelm wer böses dabei denkt.
01.12.2010 um 11:33 Uhr
Ich denke leider auch, da wird ziemlich viel Willkür im Spiel sein. Mit Sicherheit werden einige Anwälte die Situation ausnutzen um ahnungslosen Bloggern Abmahngebühren aus der tasche zu ziehen. Diese Änderung bringt mit Sicherheit nichts als Ärger…
01.12.2010 um 11:11 Uhr
Hmm ich wäre mich da nicht so sicher das Blogger diesen tollen Text nicht brauchen, es gibt bestimmt wieder einpaar lustige Anwälte die Geld brauchen und deshalb mal wieder schön Abmahnungen schicken. Oder die Politiker wollen das es keine Blogs mehr gibt, immerhin gibt es bei Blogs noch so etwas wie Meinungsfreiheit, und das schadet nunmal den Staat!
01.12.2010 um 11:23 Uhr
Ich bin froh, dass es nun endlich ein qualifiziertes Statement zu dem Thema gibt. In meinen Augen wird es ohnehin fraglich sein, inwieweit Verstöße in Zukunft verfolgt werden.
01.12.2010 um 11:38 Uhr
Es ist gut, von Experten bestätigt zu wissen, dass man nicht generell in der Verpflichtung ist.
Eine gewisse Unsicherheit bleibt allerdings, da anscheinend die Medienpädagogik oft eine von der Selbsteinschätzung abweichende Bewertung zu Inhalten macht. Sind kritische Kommentare gegenüber aktuellen politischen Entscheidungen bereits entwicklungsgefährdend? Schließlich werden dadurch potentiell die Wähler von Übermorgen beeinflußt…
Und bei den Bußgeldern, die im Raum stehen, ist dies ein nicht unerhebliches Risiko für jeden Websitebetreiber, gerade in der scheinbaren Grauzone der nicht kommerziell betriebenen Seiten. Die Wahrscheinlichkeit, dass solch ein Fall eintritt ist ziemlich gering, die Auswirkungen wären aber verheerend. Nicht auszuschließen, dass sich zukünftig Abmahnanwälte nicht nur auf Tauschbörsen sondern auch in Blogs und privaten Webseiten rumtreiben, um nach Kundschaft zu suchen.
01.12.2010 um 12:02 Uhr
Was leider oft übersehen wird:
Man bloggt ja nicht nur, um was zu schreiben, man möchte ja, dass das auch gelesen wird. Von möglichst großem Publikum. Und mancher möchte im Internet mit seiner Webseite ja auch ein paar Euro verdienen.
Webseiten ohne Alterskennzeichnung müssen jedoch zwangsläufig von den Filterprogrammen blockiert werden. Sie werden also wie „ab 18“ behandelt. Wer nicht kennzeichnet, wird ausgefiltert, nicht gelesen.
Gut, das mag den einen oder anderen nicht kratzen. Wenn ein paar hunderttausend Kinder und Jugendliche (und deren Eltern, weil ein Filter einmal auf dem Familien-PC installiert wurde und man sich nicht weiter drum kümmert) Blogs, Foren, usw. nicht lesen können, weil es dort keine Alterskennzeichnung gibt. Aber es ist schade für die Gesellschaft: Vielfalt, Meinungsvielfalt geht verloren.
Natürlich gibt es schon seit langem mehr schlecht als recht funktionierende Jugendschutzprogramme. Die haben nie so richtig funktioniert — manches wird nicht gefiltert, was jugendgefährdend ist, sehr viel wird geblockt, was keinesfalls jugendgefährdend ist. Aber durch den JMStV werden diese Programme, die auch in Zukunft nicht besser funktionieren werden, gesetzlich legitimiert. Sie werden beworben. Es wird ein großer Markt geschaffen. Eltern werden die vermehrt einsetzen, Internetzugangsanbieter werden sie Verträgen und Routern beilegen; möglicherweise werden auch Arbeitgeber sie einsetzen (denn was Jugendliche nicht sehen dürfen, sollte ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit sicher auch nicht anschauen); Schulen sowieso.
Es wäre doch schade, wenn Schüler in der Schule bei der Recherche für ein Referat zu einem aktuellen Rechtsthema etwa nur hetzende Artikel in der BILD-„Zeitung“ finden würden, aber nicht die Kommentare von Udo Vetter, der sein Blog nicht kennzeichnen wird.
Wer möchte, dass sein Blog (oder sonstige Webseite) auch von Kindern und Jugendlichen und sonstigen PC-Nutzern, die aus welchem Grund auch immer so einen Filter vor der Nase haben, gelesen werden kann, muss zwingend seine Inhalte kennzeichnen. Allzu viele Leute werden selten über jugendgefährdende Dinge schreiben, die Kennzeichnung wäre also meistens „ab 0“ oder „ab 12“. Aber kann man sich da so sicher sein? Das öffnet Abmahnern Tür und Tor.
Und einen Jugendschutzbeauftragten oder die teure Prüfung einer Webseite von Profis kann sich ein normaler Blogger, aber auch ein kleiner Gewerbetreibender nicht leisten.
Der JMStV legitimiert und bewirbt Softwarefilter, die in dann immer größerem Umfang eingesetzt werden. Wer gelesen werde möchte, muss kennzeichnen. Wer kennzeichnet, setzt sich Abmahngefahr aus.
01.12.2010 um 12:28 Uhr
Um mich mal selbst zu zitieren… ;-)
Was du für unter 16-Jährige als nicht durchgehend schädlich betrachtest, ist wurscht. Tausende am Hungertuch nagende Abmahnanwälte sehen das nämlich mit Sicherheit ganz anders.
01.12.2010 um 13:32 Uhr
Moin,
und was ist mit der/dem Jugendschutzbeauftragten, die auch ab Januar angeblich im Impressum von Seiten müssen?
01.12.2010 um 13:33 Uhr
Mir macht diese Sache mit dem Jugendschutzbeauftragten immer noch Kopfschmerzen. Selbst wenn es so ist, wie oben beschrieben, so muss ich wohl dennoch einen solchen Beauftragten an Land ziehen, ihn dafür bezahlen, seinen Namen auf das Impressum klatschen zu dürfen und ruhig schlafen zu können. Für mehr auch nicht, da ich mit meinem Blog definitiv nicht in die ab18-Geschichte falle, aber Bannerwerbung schalte. Tut mir leid, aber das ist trotzdem zum Kotzen!
01.12.2010 um 13:38 Uhr
Aber was ist den nun Jugendgefährdend? :( Dein Posting neulich mit dem Titel „ficken bumsen blasen lecken“ zum beispiel… ist das nun Jugendgefährdend? Müsstest du also eine Alterskennzeichnung einführen??
01.12.2010 um 13:40 Uhr
Ach und die frage mit Kommentaren ist ja immer noch nicht geklärt oder? Und was ist mit Foren? :/
01.12.2010 um 13:40 Uhr
@Martin & @Me:
im Gesetzesentwurf steht
„Wer länderübergreifendes Fernsehen veranstaltet, hat einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Gleiches gilt für geschäftsmäßige Anbieter von allgemein zugänglichen Telemedien die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten, sowie für Anbieter von Suchmaschinen.“
Ich sehe das für normale Webseitenbetreiber nicht. Das, was Udo Vetter zB geschrieben hat, erscheint mir falsch.
01.12.2010 um 13:41 Uhr
@sammy die Frage ist und bleibt ungeklärt, da mir nicht klar ist, ab wann eine Seite als jugend-bla-gefährdet erscheint, wenn man in einem Artikel das Wort Ficken fallen lässt. Ist das gleich die ganze Seite, nur der eine Artikel oder gar nichts davon, weil die gesamte Seite zu 99% kein Problem darstellt? Das Wort alleine wird es nicht sein. Eher schon – aber das ist nix Neues – eine Pornogeschichte mögl. sogar mit einem Pornovideo unterlegt.
01.12.2010 um 19:43 Uhr
Danke für die erhellenden Worte: in diesem Fall lehne ich mich beruhigt zurück.
01.12.2010 um 20:41 Uhr
Wer Mittags mal Privatfernsehen schaut, am besten Musikfernsehen oder RTL, sollte nochmal innegehen und sich fragen ob auch nur einer seiner Blogeintrag Jugendgefährdender ist als 5 Minuten trashtv. 99 Prozent der Blogs in meinem Feedreader sind gegen das, in unbeschränkt und ungekennzeichneten Tv Formaten Gezeigte mehr als harmlos.
Mal schauen was für ein lustiges Gesetz als nächstes kommt, die Impressumspflicht bei Twitter könnte man doch auch mal wieder durchs Dorf treiben…
02.12.2010 um 04:49 Uhr
Also ich sehe das Problem nicht unbedingt bei zu befürchtenden Bußgeldern für Blogger, denn schließlich wird bei Tauschbörsen-Abmahnungen im Porno-Bereich ja in der Regel bei der Staatsanwaltschaft ja nicht nur der Urheberrechtsverstoß, sondern auch die Verbreitung Pornografischer Schriften zur Anzeige gebracht. Die entsprechenden strafrechtlichen Verfahren wurden aber, soweit mir bekannt, fast immer eingestellt. Ich sehe das Problem eher bei den weiter oben beschriebenen Jugendschutz-Instrumenten, wie beispielsweise einer Filter-Software, die alles filtert, was keine Alterskennzeichnung hat. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist der JMStV ja nur bei uns in Deutschland rechtlich bindend, soll heissen, es wird auch (wenn überhaupt) nur in Deutschland Alterskennzeichnungen geben. Das würde faktisch dazu führen, dass jede Website aus dem Ausland (weil sie keine Alterskennzeichnung hat) von der Filtersoftware ausgesperrt werden würde. Ist es das, was man in Deutschland mit einem worldwide vorhat? Wenn man hier schon mit solchen Werkzeugen arbeiten will, dann sollte man nicht über Whitelists, sondern über Blacklists filtern.
02.12.2010 um 09:15 Uhr
Ich finde es ein bisschen problematisch so entspannt an das Thema zu gehen. Wichtig ist doch auch die Frage, wann ist man noch Blogger und wann ist man ein Magazin a la Spiegel Online und Co?
Wir machen mit Apfelwahn.de ein Multisite-Magazin und haben bisher auch Filmkritiken oder Spieletests gebracht – aber keine Halbnacktfotos von irgendwelchen Mädels, wie das auf manchen „Qualitätsmedien“ immer wieder zu sehen ist.
Die Frage ist nun, ob z. B. apfelwahn.de ein Blog oder ein Magazin ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben (z. B. die Ernennung eines Jugendschutzbevollmächtigten).
Ich finde dieses Gesetz ganz furchtbar und wieder mal unklar gefasst. Keiner weiß richtig, in welchem Maße ihn das angeht und wie er sich korrekt zu verhalten hat. Überhaupt ist es traurig für die Meinungsfreiheit, dass man sich über so etwas schon Gedanken machen muss.
Wir haben auch einen kleinen Beitrag zum Jungendschutzgesetz: http://apfelwahn.de/joern/blog/2010/12/jmstv-was-uns-bluhen-konnte/
13.12.2010 um 16:31 Uhr
Auch bei diesem neuen Gesetz hilft mal wieder die altbewährte Herangehensweise „Abwarten und Tee trinken“. Ein paar Anwälte werden ihre Chance sehenund wild Abmahnungen versenden, dann hagelt es Widersprüche und dann wirds öffentlich zum Thema und es kommt eine Neuregelung…