zieht Euch das mal rein:
C&A mahnt die-topnews.de ab

Man wirft uns vor, dass wir Intellitxt- sowie Google Adwords Kunden gegen Entgelt den Zugriff auf unsere Internetseite gewährt haben und diesen damit die Möglichkeit geben Werbung in und neben unserem Content zu platzieren.

Durch die Schaltung von Google Adsense- und Intellitxt InText Werbung stellen wir demnach eine geschäftliche Handlung i.S.v. §2 Ziffer 1 UWG zu Gunsten fremder Unternehmen dar, hieß es in dem Schreiben. Diese Werbung ist unlauter und unzulässig, so die Anwälte.

Mit ihrem Schreiben stellen die Anwälte die Geschäftsmodelle der bedeutendsten Anbieter für Online-Werbung in Frage. Nimmt man allein die Zahl der Webseiten, Blogs und Online Zeitungen die Google Adsense Anzeigen eingebunden haben, dürfte schnell klar werden von welcher Tragweite die Angelegenheit ist.

Auch Vibrantmedia, Anbieter von Intellixt Werbung erhielt ein entsprechendes Schreiben der Anwaltskanzlei, ob dieses auch Google zuging ist nicht bekannt.

Da fallen mir viele Dinge dazu ein, was auch in die Onlinemedien wie Bild.de oder Spon.de ausstrahlt, wenn das bis zum OLG geht.

via twitter.helmi