zieht Euch das mal rein:
C&A mahnt die-topnews.de ab
Man wirft uns vor, dass wir Intellitxt- sowie Google Adwords Kunden gegen Entgelt den Zugriff auf unsere Internetseite gewährt haben und diesen damit die Möglichkeit geben Werbung in und neben unserem Content zu platzieren.
Durch die Schaltung von Google Adsense- und Intellitxt InText Werbung stellen wir demnach eine geschäftliche Handlung i.S.v. §2 Ziffer 1 UWG zu Gunsten fremder Unternehmen dar, hieß es in dem Schreiben. Diese Werbung ist unlauter und unzulässig, so die Anwälte.
…
Mit ihrem Schreiben stellen die Anwälte die Geschäftsmodelle der bedeutendsten Anbieter für Online-Werbung in Frage. Nimmt man allein die Zahl der Webseiten, Blogs und Online Zeitungen die Google Adsense Anzeigen eingebunden haben, dürfte schnell klar werden von welcher Tragweite die Angelegenheit ist.
Auch Vibrantmedia, Anbieter von Intellixt Werbung erhielt ein entsprechendes Schreiben der Anwaltskanzlei, ob dieses auch Google zuging ist nicht bekannt.
Da fallen mir viele Dinge dazu ein, was auch in die Onlinemedien wie Bild.de oder Spon.de ausstrahlt, wenn das bis zum OLG geht.
via twitter.helmi
05.02.2009 um 19:13 Uhr
Mal ganz blöd nachgefragt… Macht topnews journalistische Beiträge oder machen sie Pressearbeit?
Ich denke mal, da liegt der Hund begraben, oder?
05.02.2009 um 18:48 Uhr
Ich fass es nicht, will es nicht glauben. Der Wahnsinn nimmt seinen Lauf, die Bekloppten werden immer mehr…
Munter bleiben!
05.02.2009 um 18:57 Uhr
Muss man das verstehen. Es geht darum das wenn ein Artikel über C&A geschreiben wird, daneben keine Werbung erscheinen, soll bzw. diese bitte extrem gekennzeichnet werden soll. Zumal der Beitrag um den es geht doch totale C&A Werbung ist, der weder kritisch noch sonstwie negativ ist, aber dafür gibt es dann auch noch einen drauf.
05.02.2009 um 19:34 Uhr
Wirklich faszinierend, mit was sich manche Abteilungen von Unternehmen so beschäftigen. Das meinen die doch nicht wirklich ernst oder?
05.02.2009 um 20:06 Uhr
Im Bereich „Auto“ von SpOn findet sich desöfteren ein gewaltiges VW-Logo, das überhaupt nicht zu dem passt, was inhaltlich in den Artikeln verbreitet wird… nämlich zu allen anderen Autoherstellern. Zwar ist dies nicht explizit AdSense, dafür ganz banale, seit Jahren übliche Werbung im Netz, bei denen die direkten Konkurrenten von VW im redaktionellen Themenumfeld „Auto“ eingebucht haben, um prominent darzustehen, selbst wenn die Artikel über Porsche und BMW sind.
05.02.2009 um 21:26 Uhr
C&A hätte nach der schliessung des dotcom-boom online-shops 2001 einfach die finger vom internet lassen sollen. oder es eben richtig machen. aber sowas zeugt von mangelndem verständnis für das medium an sich..
05.02.2009 um 22:20 Uhr
Man man, da hat sich ja C&A ein schönes Ei gelegt. Ich bin zwar vorher nicht zu C&A einkaufen gegangen, aber jetzt erst recht nicht!
05.02.2009 um 23:42 Uhr
WIe läuft das denn in Zeitschriften, beispielsweise Fotozeitschriften? Da sind Artikel über Kameras drinne und daneben ist eine Anzeige für eine ganz andere Kamera. Unglaublich.
Und wenn der Text zu gut zur Reklame passt, dann vermutet der Leser doch, dass doch was gemauschelt wurde – bei so viel Nähe.
06.02.2009 um 00:32 Uhr
@Marc: Gutes Argument und spannende Frage … hmmm
06.02.2009 um 02:49 Uhr
Das einzige was ich da evtl. nachvollziehen könnte, ist das die Google Ads im „Artikel“ selber auftauchen und weder farblich noch durch einen Rahmen abgegrenzt sind. Aber ob das jetzt eine Abmahnung gerechtfertigt? Aber wo findet man denn auf der Seite die Intellixt Werbung? Ich sehe da nur Adsense.
06.02.2009 um 08:24 Uhr
Einfachste Lösung: Keine Artikel über C&A verfassen. Nichts Nada Null – egal was sie anstellen. Sollen sie doch ihre Unterlassung bekommen und mit totaler Ignoranz bestraft werden. Null gratis Werbung mehr. Wenn sie mit keinem Sterbenswort erwähnt werden, könnte der ein oder andere Anwalt schnell seinen Job verlieren.
By the way:
Was sind 1000 Anwälte angekettet am Meeresgrund…?
07.02.2009 um 12:11 Uhr
Klar ist die Abmahnung an sich ein wenig überzogen; wenn man sich allerdings mal http://wirres.net/article/articleview/5127/1/6/ und die dortige Auswertung des Verhältnisses Content zu Werbung anschaut, relativiert das die angebliche Anklage des gesamten Adsense-Modells. Hier geht es wohl tatsächlich eher um die Vermischung von Adsense und Inhalt ohne klare Abgrenzung.
07.02.2009 um 13:23 Uhr
@Jan, die Kennzeichnung und Platzierung ist zero Problem, absoluter Usus, sonst hätte es Abertausende von Abmahnungen schon gegeben.
10.02.2009 um 13:48 Uhr
Stimmt schon. Allerdings kann ich in diesem speziellen Fall auch die Klägerseite verstehen. Die Abgrenzung ist für weniger internetaffine Nutzer kaum zu erkennen. Und falls die Aussage von C&A, dass sich Eltern bei ihnen gemeldet haben, die plötzlich vor Rechnungen von Modelagenturen standen, deren Werbung da eingeblendet war, stimmt, würde ich mich da als Unternehmen auch gegen schützen wollen. Ne Mail hätte es vielleicht auch erstmal getan, allerdings kann man hier ja schon von Schäden für das Unternehmen ausgehen.
Beschwerden der Eltern: s. Spiegel Online http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,606467,00.html
10.02.2009 um 22:24 Uhr
So wie ich die Sache verstanden habe, geht es C&A primär darum, dass angeblich nicht hinreichend erkennbar sei, dass es sich um Werbung handele. Ohne das juristisch beleuchten zu wollen bzw. zu können, muss man meiner Meinung nach zwischen Google-Anzeigen und Intellitxt-Anzeigen unterscheiden. Bei Google finde ich schon, dass erkennbar ist, dass hier ein Werbeblock vorliegt. Ich habe auf meiner Seite den Google-Werbeblock mit „Werbung“ gekennzeichnet und blende den standardmäßig vorhandenen Rahmen um die Anzeigen ein. Bei Topnews ist der Werbeblock nur überschrieben mit „Google“ (könnte man eindeutiger machen). Am Ende befindet sich der Hinweis „Google Anzeigen“. Für mich ist zwar eindeutig, dass die drei Links darüber zu Adsense gehören. Ob das ein Richter genauso sieht, bleibt die Frage. Eine Kennzeichnung als „Werbung“ und ein Rahmen darum wäre bestimmt kein Fehler.
Als wesentlich spammiger betrachte ich Intellitxt oder Contaxe. Die Vermischung von Content und Werbung, die hier stattfindet, finde ich – auch wenn die Werbung in dem Fenster letztendlich als solche gekennzeichnet ist – unglücklich. Ich verwende solche Werbeformen jedenfalls nicht.
13.02.2009 um 10:59 Uhr
Das war natürlich auch – so rein strategisch – ziemlich daneben. Hätte sich C&A zunächst auf eine Abmahnung bzw. Klage nur wg. der Intext-Werbung konzentriert, wer weiss, wie es ausgegangen wäre. Hätten sie hier gewonnen, wäre auch gegen Google alles möglich gewesen.