folgende Mail -siehe unten- hat mich erreicht, die ich beispielhaft veröffentliche möchte (habe Erlaubnis vom Absender). Sie steht stellvertretend für Mails, die mich im Rahmen von Euroweb (auf Basic Thinking damals darüber geschrieben) und anderen Firmen seitdem regelmäßig erreichen.
Das Prinzip: Eine Webagentur angelt sich via Vertriebler einen Geschäftskunden. Nicht selten wird unter der sogenannten „Refererenzkunden“-Argumentation der Kunde zum schnellen Abschluss bedrängt (grobe Gespräch läuft so ab: „Sie wären für uns ein Referenzkunde und erhalten daher unsere Leistungen kostenfrei bzw. günstiger, aber beeilen sie sich, ich habe noch andere Kunden, die dafür in Frage kämen. Wenn sie jetzt zusagen, kommen sie zum Zuge statt die anderen“). Manchmal wird auch darauf verwiesen, dass man „sowieso“ schnell unterschreiben sollte, denn „man könne ja einfach so wieder aus dem Vertrag heraus“. Was im Geschäftsbereich Bullshit ist! So einfach kommt niemand aus Verträgen: Siehe Link zum Vertragsrecht. Was meistens in diesen Fällen passiert: Die Rechnung kommt nach Vertragsabschluss irgendwann dem Kunden zu, überraschend mehr als man dachte und verstanden hat. Eine Kündigung ist aber nicht drin. Obgleich die Summen klipp und klar im Vertrag standen! Manchmal in kleinen Monatsraten aufgeschlüsselt, aber fürs ganze Jahr auf einen Batzen bezahlbar. Oder der Vertriebler hat mündlich etwas anderes erzählt. Gibt hier genügend Varianten. Letztendlich hat der Kunde aber beim schnellen Handeln die genannten Summen und Zahlungsmodalitäten nicht genau nachgelesen.
Es gilt daher immer: Vertrag lesen, lesen, lesen, nachdenken, nachdenken, nachdenken. Je mehr der andere trommelt und um Unterschrift bettelt, umso langsamer sollte man es angehen lassen;)
Nun zum praktischen Fall, der von mir anonymisiert wurd:
Mein Bruder und ich sind eine kleines Architekturbüro aus [Stadt]. Wir haben auch nach dreistündigen Bereden einen Vertrag für 4 Jahre unterschrieben (Ich Idiot). Ich habe innerhalb von 24 Stunden die Kündigung geschrieben, aber es ist anscheinend zu spät, wie uns die Fa. [Webagentur xyz] mitteilte. Wir haben daher sofort einen Anwalt genommen, um da raus zu kommen, aber das gelingt uns nicht und wir stehen im Streit mit der Kanzlei [abc]. Diese würden bei Zahlung von 65 % vom Vertrag Abstand nehmen, dies sind jetzt aber auch mit Anwaltskosten ca. [+5.000 €]. Mein Anwalt will jetzt wissen, was mir machen sollen ? Einen Prozess führen oder den hohen Abstand zahlen? Mein Bruder und ich müssen uns jetzt entscheiden, wie es weiter gehen soll und wir sind verzweifelt. Können Sie uns helfen, was man machen kann oder es ob es einen Spezial-Anwalt dafür gibt? Für eine Antwort wären wir Ihnen überaus dankbar. Vielen Dank und hoffentlich bis bald.
1. Ich suche keinen Rechtsrat für die beiden, das ist nicht möglich, aus rechtlichen Gründen!!!
2. Wenn Ihr Tipps habt, wie man allgemein verfahren soll, dann bitte ich um einen Kommentar
3. oder per Mail an mich [robert.basic@googlemail.com], wenn Ihr konkreter werdet, bspw. einen Rechtsanwalt benennen möchtet.
09.01.2010 um 18:33 Uhr
Es gibt die zwei wichtigen Begriffe Eigenschaftsirrtum und Inhaltsirrtum. Ein guter Anwalt kann da sicher bei genauer Kenntnis des Sachverhalts helfen. Vertragsrecht ist keine Magie.
09.01.2010 um 20:34 Uhr
Leider kann ich in diesem Fall nicht weiter helfen. Währen wir im Star Trek Universum würde die Ferengi Erwerbsregel Nr. 17 weiter helfen. http://www.cologneweb.com/StarTrek/ferengi.htm
12.01.2010 um 21:28 Uhr
Alternativ unter Lehrgeld verbuchen, so hart sich das anhört. Wer sich selbstständig macht, zahlt in der Regel reichlich davon über die Jahre.
14.01.2010 um 20:27 Uhr
Aus der Sicht eines Verkäufers (wie ich Jahrelang war im B2B-Bereich), kann ich nur sagen, dass der Kunde in dem Fall sich aber leicht an der Nase hat herumführen lassen.
Ein geschickter Verkäufer, setzt den Kunden gar nicht so offensichtlich unter Druck, das machen nur die schwachen Verkäufer. Und wenn man als Geschäftsmann, immer noch auf so offensichtliche und schwache Argumente, wie „nur für sie jetzt“, etc. reinfällt is man wohl noch sehr frisch im Geschäft.
Ein guter Verkäufer lässt den Kunden frei entscheiden und gibt ihm immer das Gefühl, er selbst habe die Entscheidung genommen und sei selber dazu gekommen, „jetzt“ zu kaufen. Du merkst es gar nicht, wie du zum Kauf kommst.
Soweit ich rechtlich bescheid weiß sind die Verträge B2B anders als diese Zwischen Firmen und Private. Aus denen kann man nicht ohneweiters raus(kein gesetzliches Rücktrittsrecht) und da zählt einfach das was schriftlich drin steht, das Gesagte ist nur wenig wichtig. Meist steht da aber eh klar drin, wie hoch die Stornogebühr ist. Wenn keine festgelegt ist, wird meist der bis dahin erledigte Aufwand als Entschädigung genommen (aufeinmal kommen da aber Summen auf, die man sich nicht hätte träumen lassen), sollte es vor Gericht kommen.
Wobei ich nicht sehe, wie der Dienstleistungsbringende (die Werbeagentur) da sich Vorteile draus verspricht… man kann, die ja ziemlich ärgern in dem man immer was an deren Leistungen auszusetzen hat. (wenn man den Vertrag nicht unterbricht) Wenn man sich darin gut auskennt, geht das doch ähnlich, wie auf Baustellen, wenn der Bauherr einfach das Projekt nicht abnimmt und ausstehende Zahlungen monatelang nicht tätigt. Ist zwar nicht die feine englische Art, aber so werden viele Dienstleister geärgert, wenn sie auf Stur schalten.
Außerdem so auf stur schalten, bringt denen auf lange Sicht auch nichts, so macht man sich keine Freunde und gute Kunden.
So oder so, dein Freund wird da Verluste tragen, so wie ich das sehe. Er soll halt sich auf ein kleineres Paket an Dienstleistungen einigen, dann haben beide was davon. Oder versuchen den bisherigen Aufwand zu bezahlen, außergerichtlich, denn vor Gericht schauts womöglich schlecht aus und Kosten kommen dann noch mehr auf.
13.02.2010 um 01:42 Uhr
@ (Einrichtung und Möbel) humanity
Resultiert Dein obiger Beitrag auf Unwissenheit oder Ignoranz ?
Sollte das Erste zutreffen, empfehle ich Dir zur Abhilfe diese Seite http://www.blogigo.de/euroweb_vor_gericht.
Die genannte Seite bietet hoffentlich auch für die Betroffenen wichtige Informationen und Kontaktdaten.
16.02.2010 um 19:48 Uhr
Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt werden.
Das fällt mir jetzt auf Anhieb ein
Hoffe ich konnte helfen
12.03.2010 um 12:48 Uhr
„Mein Anwalt will jetzt wissen, was mir machen sollen ? Einen Prozess führen oder den hohen Abstand zahlen? “
Ist die Webagentur denn wirklich so schlecht. Anstatt die 65% zu bezahlen kann man dann nicht einfach bei dem Vertrag bleiben. 100% bezahlen dafür aber auch etwas zurückbekommen. Vielleicht auch nicht ideal aber dafür vielleicht doch billiger als doe beiden anderen Alternativen.