das aktuelle Urteil des BGH zur Sterbehilfe bezeichnet der Spiegel als Revolution. Wenn ich es richtig verstanden habe, zählt laut BGH der Willen des Patienten vor allen anderen Willensbekundungen Dritter. Zweitens stellt damit ein passives wie auch aktives Zutun, den Willen des Patienten durchzusetzen, keine strafbare Handlung mehr dar. Gut, bin kein Jurist, so wird sicherlich ein „erleichtere mich von der physischen Gebundenheit“ kein grünes Licht für Täter bedeuten, mich abzumurksen, wenn ich nicht künstlich am Leben erhalten werde.
Worum es mir geht? Wenn Ihr künstlich am Leben gehalten werdet, würdet Ihr es begrüßen, dass man Euch erlösen darf, wenn Ihr das möchtet und es wirklich keine Hoffnung auf Besserung gibt? Auf den ersten Blick würde ich für meinen Teil sagen, „ja, ich will nicht künstlich ohne Hoffnung am Leben gelassen werden“. Doch was heißt das für denjenigen, der meinem Willen nachkommen kann?
Wird sich der Arzt gut fühlen dabei? Hat er nicht geschworen, unter allen Umständen das Leben zu erhalten? Würde Eure Mutter Eurem Willen nachkommen? Würde es Euer Partner? Was bleibt, ist stets das bisschen Hoffnung, dass derjenige, der nicht mehr leben will, doch noch gesundet? Was bleibt, ist das Gewissen, es vielleicht getan zu haben, aber doch noch gehofft zu haben? Was bleibt, ist die Belastung? Könnte ich dem Willen eines mir nahestenden Menschen auf diese Art nachkommen?
Und es bleibt die Frage, was, wenn ich nicht mehr meinen Willen rechtzeitig bekunden kann? Dann wird es keine Sterbehilfe geben. Will ich das? Will ich das nicht? Was kann ich dem Arzt und meinen nächsten zumuten? Es gibt wohl kein klares „ja“ noch „nein“, es wird jedem seine Entscheidung sein, was gut so ist.
Für mich steht fest: Ich will nicht künstlich am Leben erhalten werden. Das ist mein Wille.
25.06.2010 um 19:15 Uhr
Für mich sieht es etwa genau so aus. Wenn die Ärzte… (Mehrzahl) mir versichern können: „Du wirst nicht mehr hier rauskommen“, dann will ich’s auch nicht mehr. Was nutzt mir dann noch ein Bett und Schläuche, wenn ich nie wieder glücklich sein kann?
Ich werde das Gefühl aber nicht los, dass es dabei Haken geben wird. Was, wenn derjenige nicht klar denken kann? Was, wenn er gar nicht in der Lage, sowas zu realisieren?
25.06.2010 um 19:19 Uhr
tja, die Krux ist eben, dass man in dem Moment möglicherweise seiner Fähigkeit zur Willensbekundung beraubt sein kann, also zu spät.
26.06.2010 um 02:37 Uhr
In meinem Testament, ja sowas habe ich schon gemacht, habe ich schon verfügt das ich keine Lebenserhaltungssysteme will. Eher mache ich ein Testament wo ich noch klar denken kann, wie wenn ich nachher nach zum Beispiel einem Unfall nicht mehr in der Lage bin mich zu kommunizieren?!
26.06.2010 um 23:03 Uhr
tja, die Krux ist eben, dass man in dem Moment möglicherweise seiner Fähigkeit zur Willensbekundung beraubt sein kann, also zu spät.
Dann hau rein, genau aus dem Grund sollte man sich frühzeitig eine wasserdichte Patientenverfügung erarbeiten. Allerdings ist das mit so ein paar nebensächlichen Gedanken wie im Text nicht erledigt.
Wenn Du es nicht machst, kann es sehr gut zu spät sein irgendwann aber nur wegen Dir und nix und niemand anderes.
Um das medizinische Personal brauchst Du Dir nun wirklich keine Sorgen machen, wir suchen uns den Job schon selber aus und werden zu nichts gezwungen
26.06.2010 um 23:08 Uhr
ist das bei unter „Euch Kollegen“ (Ärzteschaft / Pflegepersonal) Gesprächsthema und wenn ja, was ist so der Tenor?
26.06.2010 um 23:32 Uhr
Muss es doch, wie sollte man das ignorieren, in den entsprechneden medizinischen Bereichen wird man doch zwangsläufig damit konfrontiert.
Natürlich ist es auch beim Personal immer eine persönliche Einstellung, da es einfach eine Grundsatzfrage ist.
Ärzte legen auch keinen hippokratischen Eid ab und schwören nichts unter allen Umständen.
Ich kenne es aber so, das gute und detallierte Patientenverfügungen, die regelmäßig vom Pat. erneut bestätigt wurden und nicht Ewigkeiten alt sind auch respektiert und umgesetzt werden. Dazu sollte der Wille des Pat. aber eben auch zu seinem aktuellen Zustand bekundet sein.
Es gibt eben Situationen, die werden dort doch nicht aufgeführt und der Pat. kann sich nicht mehr äußern. Aber zumindest lässt sich durch die Verfügung der Wille des Pat. schonmal besser erahnen.
Das ganze ist letzendlich eher ein gesellschaftliches und rechtliches Problem, was im Krankenhaus dann aber i.w. gehandhabt werden muss. Das BGH Urteil ist da schonmal eine sehr gute Entscheidungshilfe
26.06.2010 um 23:38 Uhr
danke