das aktuelle Urteil des BGH zur Sterbehilfe bezeichnet der Spiegel als Revolution. Wenn ich es richtig verstanden habe, zählt laut BGH der Willen des Patienten vor allen anderen Willensbekundungen Dritter. Zweitens stellt damit ein passives wie auch aktives Zutun, den Willen des Patienten durchzusetzen, keine strafbare Handlung mehr dar. Gut, bin kein Jurist, so wird sicherlich ein „erleichtere mich von der physischen Gebundenheit“ kein grünes Licht für Täter bedeuten, mich abzumurksen, wenn ich nicht künstlich am Leben erhalten werde.

Worum es mir geht? Wenn Ihr künstlich am Leben gehalten werdet, würdet Ihr es begrüßen, dass man Euch erlösen darf, wenn Ihr das möchtet und es wirklich keine Hoffnung auf Besserung gibt? Auf den ersten Blick würde ich für meinen Teil sagen, „ja, ich will nicht künstlich ohne Hoffnung am Leben gelassen werden“. Doch was heißt das für denjenigen, der meinem Willen nachkommen kann?

Wird sich der Arzt gut fühlen dabei? Hat er nicht geschworen, unter allen Umständen das Leben zu erhalten? Würde Eure Mutter Eurem Willen nachkommen? Würde es Euer Partner? Was bleibt, ist stets das bisschen Hoffnung, dass derjenige, der nicht mehr leben will, doch noch gesundet? Was bleibt, ist das Gewissen, es vielleicht getan zu haben, aber doch noch gehofft zu haben? Was bleibt, ist die Belastung? Könnte ich dem Willen eines mir nahestenden Menschen auf diese Art nachkommen?

Und es bleibt die Frage, was, wenn ich nicht mehr meinen Willen rechtzeitig bekunden kann? Dann wird es keine Sterbehilfe geben. Will ich das? Will ich das nicht? Was kann ich dem Arzt und meinen nächsten zumuten? Es gibt wohl kein klares „ja“ noch „nein“, es wird jedem seine Entscheidung sein, was gut so ist.

Für mich steht fest: Ich will nicht künstlich am Leben erhalten werden. Das ist mein Wille.