Es ist schon einige Zeit her. Ich war mit Sohnemann in Frankfurt spazieren und geriet in irgendeine Demo. Ehe ich es mich versehen konnte, waren ich und Sohnemann umgeben von Polizisten und Vermummten.
Da passierte es und ein Stein erwischte meinen Sohn schwerst am Schädel, so dass er mit mehrfachen Schädelbasisbruch in die Intensivstation musste.
Anwesende Pressefotografen knippsten die ganze Zeit über die Schlachtenszenarien. So dass ich annehmen durfte, dass möglicherweise einer der Fotografen die miese Ratte geknippst hatte, um ihm möglicherweise zu identifizieren und hinter Gitter zu bringen, bevor ich ihm möglicherweise die Eier abschneiden kann.
Das Blöde? Keiner der Pressefotografen rückt die Fotos raus, da man sich auf Pressefreiheit beruft. Ich verstehe die Welt nicht mehr!
Gedankenkonstrukt aus. Mir ist das Gott sei Dank nicht in Realität passiert, Sohnemann hat das nie erlebt und ich muss nicht nach Gerechtigkeit schreien. Gerechtigkeit, weil sich Pressefotografen feige hinter ihren Kameras und Pressefreiheit verstecken dürfen. Weil es ihr gutes Recht ist. Wo ist aber das gute Recht desjenigen, der Vater ist, dessen Sohn tatsächlich schwer verletzt ins Krankenhaus kam?
So und nicht anders ist es einem Polizisten real ergangen, dessen Vater die Nachricht ereilt hat, dass blöde Wichser auf seinen Sohn so schwer eingeprügelt hatten, dass er schwer verletzt eingeliefert werden musste.
Zitat 1 in der TAZ zum Hintegrund:
An jenem Samstag hatten sich 5.000 linke AktivistInnen aus ganz Europa zu einem antikapitalistischen Protestmarsch durch die Bankenmetropole getroffen. Gewaltbereite Demonstranten warfen Pflastersteine auf Geschäfte, Autos und Bankgebäude. Die Polizei nahm über 100 Teilnehmer fest. Bis heute sucht die Polizei allerdings noch die schwarz gekleideten Personen, die auf einen Polizeibeamten mit einem Kantholz einprügelten, ihn traten und mit Reizgas besprühten. Der Beamte wurde schwer verletzt und kam für mehrere Tage auf die Intensivstation.
Nun jammert und klagt die Pressebranche über Hausdurchsuchungen bei Pressefotografen. Die Polizei sucht nach Bildern. Darf sie aber nicht. Laut dem deutschen Recht. Niemand der Jammerer ist scheinbar Vater eines schwer verletzten Sohns. Niemand der Pressefuzzis schreibt und knippst aus Leibesseele, sondern weil es pures Business ist, weil es ihr Job ist, weil sie dafür Kohle bekommen, und weder Vater Staat noch Bürger verteidigen. Sie nutzen und verstecken sich hinter Pressefreiheit, wenn es ihnen passt, weil es eben historisch bedingt ein wichtiges Recht ist, und nehmen hin, dass Unrecht geschieht. Um knippsen und schreiben zu können. Das ist klassische Feigheit und nichts anderes.
Zitat 2 in der TAZ, Kommentar des Journalisten:
ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass Pressefotografen ihre Bilder nicht freiwillig an die Polzei herausgeben. Wenn die Demonstranten mitbekommen, dass Pressefotografen ihre Bilder der Polizei überlassen, müssen sie befürchten, von den Demonstranten als Hilfspolizisten wahrgenommen zu werden. Und das heißt in Fällen wie diesen auch, dass unsere Fotografen genau wie der Polizist zusammengeschlagen würden. Die Arbeit unserer Fotografen wäre zu gefährlich. Sie sind darauf angewiesen, von allen Beteiligten als unabhängige Berichterstatter wahrgenommen zu werden. Nur dann können sie auch mitten im Getümmel ungefährdet ihrer Arbeit nachgehen. Genau deshalb hat der Gesetzgeber auch das Zeugnisverweigerungsrecht und das Beschlagnahmeverbot für Journalisten, Geistliche, Anwälte, Ärzte und Abgeordnete geschaffen. Wenn es das Beschlagnahmeverbot für Journalisten nicht geben würde, hätten unsere Fotografen auf der Demonstration gar nicht ungestört fotografieren können. Die Fotos, die die Polizei haben will, würden gar nicht existieren.
Ich schreibe das bewusst ins Extrem, wohlwissend, dass nichts und niemand über dem Gesetz steht. Aber, genauso wenig geht nichts über das eigene Gewissen. ich möchte nicht Fotograf sein, um dem Vater des Sohnes ins Gesicht zu sagen, dass er sich ins Knie ficken soll, wenn er die Bilder haben will, wo die Täter womöglich zu erkennen sind. Wenn es darum geht, sich hinter einem Recht verbergen zu können, um Unrecht und die eigene Sicherheit hinzunehmen, ist es eine Gewissensfrage und nicht mehr eine Rechtsfrage. Und selbst für den Preis, dass man selbst bluten muss dafür eines Tages. Aber dann doch lieber den sicheren Gehaltsscheck zur Erfüllung der Renditevorgaben der Geschäftsverlage denn unsicheren Vollblutjob? Ich könnte nicht Pressefotograf sein. Ich möchte mich nicht verstecken wollen hinter Paragraphen.
07.02.2013 um 00:08 Uhr
Na Moment mal, Du wirfst hier ziemlich viel in einen Topf.
Was willst Du eigentlich den Fotografen unterstellen? Dass sich acht (!) (das ist mein letzter Stand von heute mittag, dass acht Fotografen sich bundesweit einer Razzia unterziehen lassen mussten) meiner Kollegen mal eben verabreden gemeinsam sich der Staatsgewalt zu verweigern?
Hast Du Dich mal gefragt zu welchem Zweck sie das tun sollten? Ich meine wirklich: warum sollten sie das überhaupt tun?
Es gab eine Demonstration, es gab Übergriffe. Es wurde auf dieser Demonstration fotografiert. Das tue ich z. B. in Berlin sehr häufig. Wird es allerdings brenzlig, bin ich eine Person die nicht drauf haut sondern geht. Falle ich der Polizei als Fotografin auf dieser Demo auf und fragt sie mich, ob ich Materialien zu diesen Übergriffen haben, kann ich sagen „ja habe ich” oder ich habe keine, dann sage ich „habe ich nicht!”.
Das ist genau passiert hier. Die Fotografen sind lediglich (mein Informationsstand aus Presseberichten derzeit) per E-Mail seitens der Polizei gefragt worden, ob sie Bildmaterial haben hinsichtlich bestimmter Vorgänge aus denen man einen körperlichen Übergriff ersehen kann – und sie haben es verneint. Und die Folge war diese Razzien-Serie. Ist das noch verhältnismäßig?
Warum wohl haben sie die Existenz des Materials verneint? Weil sie Polizeiarbeit so scheiße finden? Weil sie nicht Mensch genug sind, zu wissen, dass bei körperlicher Schädigung ein Schuldiger verurteilt gehört? Weil sie es lustig finden? Weil die Polizei kein Geld bezahlt für Beweisermittlung? Oder WEIL SIE VIELLEICHT EINFACH WIRKLICH KEIN BILDMATERIAL HABEN, DAS EINEN ÜBERGRIFF DOKUMENTIERT???”
Entschuldige bitte Robert, ich mag Dich sehr. Ich finde es unglaublich was Deinem Sohn passiert ist, das hätte nie passieren dürfen. Aber daran sind Fotografen nicht schuld. Und dieser Artikel hier ist einfach so scheiße, weil Du da Menschen eines Vergehens schuldig sprichst, die es nicht begangen haben.
Sollen sich diese Fotografen nun das Bildmaterial aus den Fingern ziehen? Es rechtfertig mitnichten, was da heute groß organisiert bundesweit geschehen ist.
Deutschland steht nur noch auf Platz 17 weltweit, was die Pressefreiheit anbelangt. Denke mal darüber nach!
Du unterstellst hier einer Berufsgruppe ein Handeln bzw. eine Nichthandlung, die als solches nicht einmal bewiesen ist oder überhaupt seitens der ausführenden Polizei angesprochen wurde. Das ärgert mich sehr! Und es steht Dir überhaupt nicht gut zu Gesicht!
07.02.2013 um 00:10 Uhr
(morgen weiter.. aber nur schnell zur Korrektur bis dahin: „Mein Sohn“ ist ein Konstrukt, und nicht in echt passiert;)
07.02.2013 um 01:51 Uhr
Hallo Herr Basic, ich freue mich, dass Sie meine Artikel zitieren. Sie hätten von meinem Kommentar gerne auch noch die letzten Sätze zitieren können, die da lauten: „Wenn es das Beschlagnahmeverbot für Journalisten nicht geben würde, hätten unsere Fotografen auf der Demonstration gar nicht ungestört fotografieren können. Die Fotos, die die Polizei haben will, würden gar nicht existieren.“
07.02.2013 um 08:52 Uhr
habs gerne ergänzt. Interessante These dahinter: Sprich, Pressefreiheit ist das Schutzgesetz für körperlicher Unversehrtheit von Fotografen. Ohne Fotos wiederum keine tolle Zeitung. Damit keine Geschäftsgrundlage für Zeitungen wie TAZ. Geld vor Unversehrtheit oder Unversehrtheit vor Geld. Finde ich beides ok, muss jeder selbst wissen. Warum wird das gleiche nicht für Polizisten, Demonstranten und alle anderern Menschen ebenso eingefordert? Im Heiser-Kommentar wird der Schutz der Fotografen vor die Versehrtheit eines Menschen gestellt -statt gleichgestellt zu werden-, der bereits geschädigt ist und dessen Täter frei herumlaufen dürfen (und sich bei der TAZ für diese Rückendeckung lächelnd bedanken werden). Ich finde diese Entkoppelung schrecklich. Und eine Aufforderung an Menschen vor Verbrechen wegzusehen statt mutig mit aufzuklären, um Verbrechern keine falschen Signale der Feigheit zu senden.
07.02.2013 um 11:08 Uhr
Tut mir leid, aber hier wurde ganz grundsätzlich nicht verstanden, warum die Pressefreiheit ein verfassungsmäßiges Recht ist. Diese Durchsuchungsaktionen werden unmittelbar dafür sorgen, dass weniger Journalisten über Polizeieinsätze berichten und dies wird wiederum Willkür und Übergriffen Tür und Tor öffnen. Und wenn hier schon auf so einer emotionalen Ebene argumentiert wird, dann stellen wir uns mal vor, dass jeder der im Gebiet einer Demonstration erfasst wurde (z.B. per Handyüberwachung) jetzt mit einer Wohnungsdurchsuchung rechnen muss. Konkreter Verdacht ist nicht mehr nötig, schließlich ist ja ein Handy und damit eine Kamera vorhanden.
07.02.2013 um 11:26 Uhr
Ein Pressevertreter muss meiner Meinung nach selbst entscheiden, ob er bei der Aufklärung einer Straftat, zu der er eventuell Informationen besitzt, mitwirkt. Die genannten Fotografen haben sich dafür entschieden und mitgeteilt, sie hätten keine Informationen. Ich habe keinen Grund, an dieser Aussage zu zweifeln. Das Gericht hat diese scheinbar und hat sich deswegen dafür entschieden das Grundrecht der Pressefreiheit an dieser Stelle einzuschränken. Darüber kann man mit gutem Grund bestürzt sein, denn umgekehrt wurde bereits an vielen Stellen geschrieben, dass Pressefreiheit nichts wert ist, wenn sie bei jeder Gelegenheit ausgehebelt wird. Wer in einem Staat Wert auf Pressefreiheit legt, der muss auch bereits sein, den Journalisten zu vertrauen, dass sie im Interesse der Öffentlichkeit handeln. Hier zeigt sich meiner Meinung nach nur, dass der deutsche Gesetzgeber schon seit längerem die Bürger- und Grundrechte weniger wie den eigenen Augapfel, sondern eher wie einen Dorn in selbigem betrachtet…
07.02.2013 um 12:37 Uhr
Um meinen Punkt nochmal an einem anderen Beispiel deutlich zu machen: Auch Pfarrer erhalten bei den Beichten viele Informationen über die Täter von Straftaten – und behalten sie für sich, anstatt der Staatsanwaltschaft bei der Aufklärung zu helfen. Jetzt könnte man natürlich fordern, dass das Beschlagnahmeverbot und das Zeugnisverweigerungsrecht für Pfarrer aufgehoben wird. Es ist aber eine Illusion, dass damit wirklich Straftaten aufgeklärt werden könnten. Denn sobald dieses Gesetz beschlossen würde, würde niemand mehr eine Straftat beichten.
Genauso ist es auch hier: Wenn Journalisten als Hilfspolizisten wahrgenommen würden, könnten sie ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen. Die Fotos, die die Polizei sucht, könnten wir gar nicht erst aufnehmen. Die Strafverfolgung wäre damit nicht erleichtert. Nur die Berichterstattung über Demonstrationen – die würde erschwert.
> Aber dann doch lieber den sicheren Gehaltsscheck zur
> Erfüllung der Renditevorgaben der Geschäftsverlage
Es geht hier um Fotografen, die als freie Journalisten für die taz arbeiten. Die Höhe des Honorars variiert monatlich. Das Geld wird nicht mit einem Scheck ausgezahlt, sondern von uns überwiesen.
> Interessante These dahinter: Sprich, Pressefreiheit ist das
> Schutzgesetz für körperlicher Unversehrtheit von Fotografen.
> Ohne Fotos wiederum keine tolle Zeitung. Damit keine
> Geschäftsgrundlage für Zeitungen wie TAZ.
Das Beschlagnahmeverbot bei Journalisten wird nicht damit begründet, ein lohnendes Geschäftsmodell für Verlage zu schützen, sondern mit der wichtigen Funktion einer freien Presse in einer demokratischen Gesellschaft. Hier ein Auszug aus dem Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: „Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung. Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat. Dementsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz den im Bereich von Presse und Rundfunk tätigen Personen und Organisationen Freiheitsrechte und schützt darüber hinaus in seiner objektiv-rechtlichen Bedeutung auch die institutionelle Eigenständigkeit der Presse und des Rundfunks. Die Gewährleistungsbereiche der Presse- und Rundfunkfreiheit schließen diejenigen Voraussetzungen und Hilfstätigkeiten mit ein, ohne welche die Medien ihre Funktion nicht in angemessener Weise erfüllen können. Geschützt sind namentlich die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse beziehungsweise Rundfunk und den Informanten. (…) Eine Durchsuchung in Presseräumen stellt wegen der damit verbundenen Störung der redaktionellen Arbeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit dar. Durch die Anordnung der Beschlagnahme von Datenträgern zum Zwecke der Auswertung ist den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit des Zugangs zu redaktionellem Datenmaterial eröffnet worden. Dies greift in besonderem Maße in die vom Grundrecht der Pressefreiheit umfasste Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit ein (…)“
07.02.2013 um 13:07 Uhr
ich habe Deine Punkte schon sehr gut verstanden, denke ebenso wie Du.. mit der großen Aber-Einwandbehandlung, dass ich nicht akzeptiere, Straftaten hinter Pressefreiheit zu verstecken. Recht hin, Recht her. Wer Unrecht sieht, sollte mit guten Gewissen und Mut vorangehen, Straftaten generell zu melden. Statt auf seinen Beruf zu achten, was man denn eigentlich gegen Kohle macht, denn das wiegt nicht schwer. Du forderst geradezu auf, seinen Job Job sein zu lassen. Ne, das kann ich nicht hinnehmen, weil das weder mit Job, Presse oder dergleichen zu tun hat. Ich will Mensch bleiben.
08.02.2013 um 13:39 Uhr
Ich finde es ziemlich widerlich, eine derart emotionale Szene zu erfinden und an den Beginn des Beitrags zu setzen, eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Sujet wird dadurch unerwartbar und ich konnte sie auch nirgends finden.
Zumal bedienst Du Dich schlimmer Klischees von gewaltbereiten Demonstranten und implizierst die Beliebigkeit des Ereignisses („irgendeine Demo“) und auch, dass die Wahrnehmung eines Grundrechts(!) mit Gewalt gleichzusetzen wäre.
Zudem möchte ich die beliebige Demo sehen, in der im Demonstrationszug vermummt aufmarschiert wird und man dann auch noch als Spaziergänger plötzlich mitten zwischen diesen stünde. Dann fliegt in Gedanken ein Stein. Wo kam der her? Eventuell aus den Polizeireihen auf die bösen Randalierer? Sehr bizarr.
Und dieser Käse nur, um zu sagen, dass Straftäter verfolgt werden müssen? Eine Binsenweisheit.
Und die Pressefreiheit steht nun da irgendwie im Weg? Diesen gedanklichen Schritt legst Du nicht dar.
08.02.2013 um 13:55 Uhr
ich finde es perfekt widerlich, um die Bedeutung dessen klarzumachen was es heißt, Gewalt anzutun, egal wem. Schon mal im Krankenhaus Zusammengeschlagene gesehen und welche Schäden wie aussehen? Das ist widerlich! Und gut so sich vor Augen zu halten, wie Familien darunter leiden müssen, inkl. dem Betroffenen. Und wer sich dann aufschwingt, wie der TAZ Journalist dazu auffordernd -begründet – sich hinter Pressefreiheit zu vertstecken, um sich selbst zu schützen, blendet die andere, bittere Seite aus.
Das was Du als Binsenweisheit nennst ist Realtität: Angst vor Repressalien und Zivilcourage gegen Gewalt einzustehen.
Den Bezug auf Demos gleich gewaltbereite Kriminelle ist ein gutes Klischee, hier aber völlig uninteressant und steht auch nicht meinerseits zur Argumentation an.
09.02.2013 um 18:24 Uhr
Das Gedankenkonstrukt erinnert mich an mein Gerichtsverfahren als Kriegsdienstverweiger. Da wurde ich gefragt wie ich denn reagieren würde, wenn meine Freundin vergewaltigt wird – ob ich dann immer noch für Gewaltfreiheit einstehen würde.
Nun bin ich Fotograf geworden und halte die Pressefreiheit in Deutschland für ein besonders wertvolles Gut. Und ich möchte sie nicht wieder auf dem Niveau von Gedankenkonstrukten verteidigen!
10.02.2013 um 13:53 Uhr
das Konstrukt ist eine Gewissensfrage,,, sage ich ja die ganze Zeit :))
11.02.2013 um 15:05 Uhr
Ich bin leicht verwirrt. Dieser ganze Sachverhalt scheint mir nicht richtig rechtlich recherchiert zu sein. Da ich mich gerade selbst mit Medienrecht beschäftigte und in Blogs und Zeitungen jeder anderes gefährliches Halbwissen schreibt, weiß ich nicht wem ich so recht glauben soll.
Mit Pressefreiheit hat das doch gar nix zu tun oder? Die dient doch nur der Ausübung der Funktion der Presse. Und das Beschlagnahmeverbot bei der Presse dient doch dem Informantenschutz und greift gar nicht, bei selbstgemachten Bilder. Ich bin jetzt irgendwie sehr verwirrt von allem …
11.02.2013 um 16:01 Uhr
Jedi, bis zum Jahr 2002 wäre die Beschlagnahmung der Bilder erlaubt gewesen. Ein Urteil zur alten Rechtslage findet sich hier: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv077065.html
2002 hat der Gesetzgeber dann allerdings die Strafprozessordnung geändert. Seither dürfen Journalisten auch das Zeugnis verweigern „über den Inhalt selbst erarbeiteter Materialien und den Gegenstand berufsbezogener Wahrnehmungen“ (§ 53 Abs 1 StPO). Weil das Beschlagnahmeverbot genau so weit reicht wie das Zeugnisverweigerungsrecht (§ 97 Abs 5 StPO), dürfen selbst erarbeitete Materialen auch nicht beschlagnahmt werden.
Einen Text über die Gesetzesänderung gibt es hier: http://194.245.102.185/publikationen/m/2002/05/19.html